Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Umbau eines Bestandsgebäudes zu einer Schule:
Flachdach gemäß EnEV 2007 modernisieren

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Kurzinfo: Nichtwohngebäude umnutzen / Flachdach sanieren
Ein Architekt hat den Auftrag erhalten für eine Bestandsgebäude die Sanierung und Umnutzung als Schulgebäude zu planen und die erforderlichen Nachweise zu erstellen. Das Flachdach soll teilweise mit Sanierungsbahnen ausgebessert werden und - mit Gehwegplatten neu belegt - künftig als Pausenhof dienen. Der Architekt wandte sich an uns mit der Frage, wie er bei diesem Projekt im Sinne der Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) verfahren sollte: Die angestrebten Sanierungsbahnen sind aus seiner Sicht nur Instandhaltungsmaßnahmen. Die neu aufgelegten Gehwegplatten auf dem bestehenden Flachdach sieht er als außenseitige neu aufgebaute Bekleidung im Sinne der EnEV 2007.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Ein Architekt hat die Anfrage eines Eigentümers erhalten. Ein Bestandsgebäude soll saniert und als Schule umgenutzt werden. Der Architekt sollte dafür die Baumaßnahmen planen und die erforderlichen Nachweise erstellen.

Praxis: Umnutzung nach EnEV 2007 - der Auftrag sieht folgende Baumaßnahmen vor: Das Flachdach soll teilweise mit Sanierungsbahnen ausgebessert werden und - mit Gehwegplatten neu belegt - den künftigen Schülern als Pausenhof dienen.

Probleme: Die angestrebten Sanierungsbahnen sind aus der Sicht des Architekten nur Instandhaltungsmaßnahmen im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Die neu aufgelegten Gehwegplatten auf dem bestehenden Flachdach sieht er als außenseitige neu aufgebaute Bekleidung im Sinne der EnEV 2007 an. Zwei neue Dachaufgänge sollten die gesamte Dachhaut durchdringen.

Fragen: Wie sollte der Architekt bei den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beachten?

Antwort: 17.06.2009 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Umbau eines Bestandsgebäudes zu einer Schule

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Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart