Energieausweis und EnEV 2007

. Fußbodenheizung, Wärmepumpen und Nachrüstpflicht im Bestand
Energieausweis Wohnbestand - Nachrüstpflicht: Heizkessel von 1972 in Mehrfamilienhaus erneuern.
- Fußbodenheizung: Regelung und Nachtsabsenkung in neuem Einfamilienhaus .
- Heizen mit Wärmepumpen: Befreiung von der Pflicht zur raumweisen Regelung .
- Heizpilze für Vereins-Veranstaltungen im Freien nutzen .
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- Nachrüstpflichten schleunigst erfüllen
  Heizkessel von 1972 in Mehrfamilienhaus erneuern

Die Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilien-Miethaus im Bestand wendet sich an uns, weil eine Eigentümerentscheidung für den Altbau ansteht. Sie hat unterschiedliche Informationen zu den Fristen und Verbindlichkeiten für die Nachrüstung der Heizkessel im Bestand gefunden. Anfang Dezember 2008 erreichte sie zudem ein Schreiben der Hausverwaltung mit einem Auszug aus der Energieneinsparverordnung (EnEV) mit der Fristsetzung 31. Dezember 2008. Sie wendet sich an uns mit der Frage, bis wann ein alter Heizkessel von 1972 mit einer Nennwärmeleistung von 93 Kilowattstunden (kWh) in dem Wohnhaus tatsächlich ersetzt werden muss.

Frage: Bis wann muss ein alter Kessel von 1972, mit einer Nennwärmeleistung 93 kW für ein Acht-Familienhaus im Bestand nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) tatsächlich erneuert werden?

Antwort: 15.06.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Heizkessel Baujahr 1972 in Mehrfamilienhaus erneuern:
     Schnelle Eigentümerentscheidung für die Nachrüstpflicht

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- Fußbodenheizung in neuem Einfamilienhaus
  Nachtabsenkung der Raumheizung regeln

Ein Bauherr hat ein Wohnhaus erbauen lassen. Beheizt wird der Neubau über einen Heizkreis mit Fußbodenheizung im Erdgeschoss (EG) und im Obergeschoss (OG). In den einzelnen Zimmern sind auch Raumthermostate installiert. Die Heizungsanlage mit Gasbrennwertkessel soll wie vorgesehen nachts eine Absenkung durchführen, welche auch zentral eingestellt werden kann. Die Raumthermostate haben jedoch keine Funktion für die Nachtabsenkung, öffnen daher jeweils das Ventil und die Räume werden demzufolge auch nachts weiterhin beheizt. Der Bauherr wendet sich an uns mit der Frage, ob die Installation von Raumthermostaten mit Nachtabsenkung Stand der Technik sei und ob das Bauunternehmen ihnen diese gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auch schuldet.

Frage:
Ist die Installation von Raumthermostaten mit Nachtabsenkung Stand der Technik? Schuldet das Bauunternehmen dem Bauherrn diese gemäß Energieeinspar-Verordnung § 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen)?

Antwort: 15.06.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Regelung und Nachtsabsenkung der Fußbodenheizung in neuem Einfamilienhaus

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- Befreiung von der Pflicht zur raumweisen
  Regelung für Heizung mit Wärmepumpen

Ein Gas- und Wasserinstallateur sowie Heizungsbaumeister ist auch als Klimatechniker ausgebildet und tätig. Er berichtet, dass bei den Wärmepumpen, die er herstellt und installiert, der Selbstregeleffekt unabhängig von regelungstechnischen Einrichtungen eintritt. Daher möchte er erreichen, dass seine Produkte, die nach dem gleichen Installationsschema funktionieren, von der Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur raumweisen Regelung der Heizung befreit werden.

Frage: Wie erreicht der Hersteller für seine Heizung mit Wärmepumpen, die stets nach dem gleichen Installationsschema funktioniert, eine dauerhafte Befreiung von der Energieeinsparverordnung (EnEV) § 12 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen) Absatz 2 (raumweise Regelung von heizungstechnischen Anlagen)?

Antwort: 15.06.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Keine Pflicht zur raumweisen Regelung für Heizung mit Wärmepumpen

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- Heizpilze für Veranstaltungen im Freien nutzen

Ein Mechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kühlungs- Anlagentechnik hat mehrere Anfragen von Vereinen vorliegen. Sie wollen Heizungs-Pilze bestellen um sie für ihre Veranstaltungen im Freien aufzustellen und sie zu nutzen. Dem Fachmann ist bekannt, dass es in vielen deutschen Städten mittlerweile verboten sei, Heizpilze aufzustellen und einzusetzen. Er wendet sich an uns mit der Frage, wie die Situation für Vereinsveranstaltungen aussieht und ob die Heizpilze mit der Zeit komplett verboten würden.

Fragen: Ist der Einsatz von Heizpilzen für Vereins-Veranstaltungen im Freien verboten? Wenn dies der Fall sein sollte, wie ist das Verbot im Einzelnen formuliert?

Antwort: 15.06.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Heizpilze für Vereins-Veranstaltungen im Freien nutzen

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