Aspekte:
Lebensmittelmarkt, Abwärme, Kühltruhe, Beheizung, Heizen, Heizung,
Verkaufsraum, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Nichtwohngebäude, Handel,
Nichtwohnbau, Neubau, Heizung, Ventilatorkondensator, Abwärmenutzung, nutzen,
Deckengerät, Umluft, Außenluftanteil, Außenluft, produktionsbedingt, Produktion,
Kälteerzeugung, Kälte, erzeugen, Berechnung, berechnen, DIN V 18599, Teil 10,
Tabelle, Bilanz, Energiebilanz, energetische, Bilanzierung, Nutzungsprofil,
Nutzungsrandbedingungen, intern, interne, Wärmegewinn, Wärmequelle,
Nutzungsprofil, Nutzungsart, Einzelhandel, Kaufhaus, Lebensmittelabteilung,
Kühlprodukt, Kältelast, kühlen,
Chancen: Ein
Ingenieur hat den Auftrag erhalten für einen neu geplanten Lebensmittelmarkt den
energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), § 16
(Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1 zu führen.
Praxis: In dem Neubau
des Lebensmittelmarktes wird die Wärme der Kühltruhen nicht über außenliegende
Ventilatorkondensatoren abgegeben sondern direkt in die Deckengeräte im
Verkaufsraum, als Umluft mit Außenluftanteil, zur Beheizung eingespeist. Die
Deckungsrate der Abwärmenutzung beträgt fast 100 Prozent (%).
Probleme: Bei der
Berechnung für den EnEV-Nachweis ergeben sich Probleme, weil die
produktionsbedingte Kälteerzeugung in Gebäuden von der Energieeinsparverordnung
grundsätzlich nicht berücksichtigt wird. Der Ingenieur geht davon aus, dass die
Kälteerzeugung für die Kühltruhen des Lebensmittelmarktes nicht in die
Bilanzierung nach DIN V18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) mit eingeht.
Fragen: Wie sollte der
Planer die Beheizung des Verkaufsraums des Lebensmittelmarktes durch die Abwärme
der Kühltruhen in der energetischen Bilanz für den EnEV-Nachweis
berücksichtigen?
Antwort:
12.06.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für neuen Lebensmittelmarkt:
Abwärme der Kühltruhen beheizt den Verkaufsraum
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