Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Blower-Door Test zeigt Leckagen in Einfamilienhaus:
Welche Baumängel die Baufirma beheben muss

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Kurzinfo: Luftdichtheit Gebäudehülle neues Wohngebäude

Ein Bauherr berichtet, dass bei ihrem neuen Einfamilienhaus ein Blower-Door-Test durchgeführt wurde, weil sie im Wohnhaus unter Luftzug leiden, auch wenn alle Fenster geschlossen sich. Sie wohnen seit einem Jahr in dem neuen Haus. Der Test hat eine Anzahl von Leckagen aufgezeigt. Nun stellt sich die Frage, welche Leckagen die Baufirma als Baumängel beheben muss. Bauherr und Baufirma vertreten unterschiedliche Meinungen dazu. Etliche Leckagen wurden als „klein“ eingestuft, d.h. eine Nachbesserung sei nicht nötig, obwohl der Bauherr und seine Familie bei Wind oder Sturm erhebliche Zugluft an den Anschlüssen fühlen. Der Bauherr fragt uns woran man mittlere und große Leckagen erkennt, die von der Baufirma nach dem Stand der Technik beseitigt werden müssen. Gibt es Richtwerte und Bestimmungen, anhand deren man im Einzelfall überprüfen kann, ob es sich tatsächlich um kleine Leckagen handelt?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Durch eine undichte Gebäudehülle kann viel Wärme nach draußen verlorengehen. Deshalb fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), dass Gebäude dermaßen gebaut werden, dass „… die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Eine Luftdichtheits-Untersuchung – Blower-Door Test – kann die Leckagen aufdecken und die Chance eröffnen die undichten Stellen der Gebäudehülle nachträglich luftdicht zu verschließen.

Praxis: Bei einem neu gebauten Einfamilienhaus wurde ein Blower-Door-Test zur Leckagensuche ausgeführt, weil sich die Bauherren über Zugluft beklagten. Das Ergebnis der Luftdichtheits-Untersuchung hat eine erhebliche Anzahl von Leckagen aufgezeigt. Das Haus wurde vor einem Jahr erbaut und die Bauherren wohnen seit ein Jahr darin.

Probleme: Nun gibt es aber zur Beseitigung dieser Mängel verschiedene Meinungen von Seiten des Bauherren und der Baufirma. Unter anderen wurden folgende Leckagen als klein eingestuft, für die eine Nachbesserung nicht erforderlich wäre, obwohl die Bauherren hier bei Wind oder Sturm erhebliche Zugluft an den Anschlüssen fühlen können. Die festgestellte Leckagen mit Angaben des Luftzugs in Meter pro Sekunde (m/s) im Überblick:

  • Steckdose im Schlafzimmer neben Kopfende des Bettes mit 0,6 m/s,

  • Anschluss am Dachfenster (Folie) mit 0,8 m/s,

  • Estrichanschluss neben Terrassentür (unter der Holzfußleiste) mit 0,7 m/s,

  • Estrichanschluss im Arbeitszimmer (unter dem Fenster) mit 1,0 m/s,

  • Dachfensteranschluss im Treppenbereich des Obergeschoss (OG) mit 0,8 m/s,

  • Lichtschalter im Treppenhaus OG mit 0,6 m/s,

  • Pfettenanschluss im Spitzboden (Folie) mit 1,0.

Der Bauherr empört: „Es kann doch nicht sein, dass wir beispielsweise bei der Steckdose im Schlafzimmer am Bett am Kopfende die Luftbewegung abends fühlen und dieser Mangel nicht abgestellt werden muss, weil hier nur eine "Kleine Leckage" vorliegt.“

Fragen: Woran erkannt man mittlere und große Leckagen, die nach Stand der Technik beseitigt werden müssen? Gibt es Richtwerte und Bestimmungen, anhand deren man überprüfen kann, ob es sich um kleine Leckagen handelt? Welche Leckagen muss die Baufirma während der Garantiezeit des Wohnhauses beheben?

Antwort: 07.06.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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