Aspekte:
Energieausweis, EnEV, Energieeinsparverordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis,
nachweisen, berechnen, rechnen, Berechnungsverfahren, vereinfachen,
Vereinfachungen, zulässig, Bauherr, Planer, Vertrag, EnEV-Standard,
Chancen: Ein
Diplom-Bauingenieur berechnet häufig für neue Gebäude Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) – EnEV-Nachweise. Für einen Auftraggeber
führt er zurzeit den Nachweis für den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes
durch.
Praxis: Das geplante
Büro- und Verwaltungsgebäude erfüllt bei weitem die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) aufgrund der Wärmeversorgung durch
Fernwärme mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
EnEV-Nachweis: Die Energieeinsparverordnung
(EnEV 2007) regelt in der Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) wie der
EnEV-Nachweis berechnet wird. In der Tabelle 3 (Randbedingungen für die
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs Qp) sind für die Kenngröße
„Solare Wärmegewinne über opake Bauteile“ die Randbedingungen folgendermaßen
angegeben: „Bei der Bestimmung der solaren Wärmegewinne für das Referenzgebäude
ist vereinfacht ein Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,5 W/(m²∙K) anzusetzen,
Emissionsgrad der Außenfläche für Wärmestrahlung ε = 0,8
Strahlungsabsorptionsgrad an opaken Oberflächen α = 0,5; für dunkle Dächer kann
abweichend α = 0,8 angenommen werden.“
Probleme: Bei den
Nachweis-Berechnungen für das geplante Büro- und Verwaltungsgebäude setzte sich
der Bauingenieur zwangsläufig mit der Frage nach möglichen Vereinfachungen
auseinander bei der Zonierung, der Bautechnik oder der Anlagentechnik. Er fragt
sich, wo die Grenze zwischen zulässiger und angebrachter Vereinfachung liegt.
Der geplante Neubau erfüllt bei weitem die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV). Deshalb fragt sich der Bauingenieur ob er im
EnEV-Nachweis auch die solaren Wärmegewinne über die opaken Bauteile zwingend
berücksichtigen muss oder ob er diese vernachlässigen darf. Bei einer
Vernachlässigung wäre aus seiner Sicht im Ergebnis ein verschwindend gering
höherer Energiebedarf zu erwarten.
Fragen:
-
Solare Wärmegewinne: Ist es zulässig - insbesondere bei
EnEV-Nachweisen für Gebäude, die eindeutig die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung erfüllen - die solaren Wärmegewinne
über deren opake Bauteile zu vernachlässigen?
-
U-Werte Bauteile: Ist es in diesen Fällen auch zulässig, die
U-Werte für Bauteile vereinfacht zu ermitteln, beispielsweise
für ein Flachdach mit Gefälledämmung, als Vereinfachung nur die
Mindestdämmstärke anzunehmen?
Antwort:
22.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Vereinfachungen
beim Berechnen
von EnEV-Nachweisen und Energieausweisen
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