Aspekte:
Energieausweis, Energieverbrauch, Verbrauch, Verbrauchs-Ausweis,
Nichtwohngebäude, NWG, Nichtwohnungsbau, Nichtwohnbau, Bestand,
Nichtwohnbestand, Verbrauchsdaten, Warmwasser, WW, Bereitung,
Warmwasser-Bereitung, WW-Bereitung, anerkannte, Regeln, Technik, DIN V 18599-10,
Tabelle 6, Richtwerte, Nutzenergiebedarf, Trinkwarmwasser, VDI 3807 Blatt 1,
Energieverbrauchskennwert, Wasserverbrauchskennwert, Grundlagen Bekanntmachung,
Durchführungsregel, EnEV, Energieeinsparverordnung, Bundesbauministerium, BMVBS,
Chancen: Eine
Architektin soll für einen Auftraggeber einen Energieausweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) für ein Nichtwohngebäude im Bestand
ausstellen - auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs – d.h. einen
Verbrauchs-Ausweis.
Praxis: Als
Ausgangsdaten benötigt die Architektin auch die Verbrauchsdaten für die
Raumheizung, zentrale Warmwasserbereitung (WW-Bereitung) und Beleuchtung.
Probleme: Der
Auftraggeber kann jedoch die Verbrauchsdaten für die zentrale
Warmwasserbereitung nicht bereitstellen. Unsere Fragestellerin hat in den
Bekanntmachung des Bundesbauministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung
(BMVBS) zu den Energieverbrauchskennwerten im Nichtwohngebäudebestand die
Aussage gefunden, dass - wenn kein Messwert vorhanden ist - der
Energieverbrauchsanteil aus "Rechenwerten nach anerkannten Regeln der Technik
erfolgen" kann.
Fragen: Wie kann die
Architektin den benötigten Rechenwert für den Warmwasserverbrauch für die
Ausstellung des Verbrauchs-Energieausweises nach den Regeln der Technik
ermitteln?
Antwort:
13.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchs-Energieausweis
für Nichtwohnbestand erstellen
trotz fehlender Warmwasser-Verbrauchsdaten
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