Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Verbrauchs-Energieausweis für Nichtwohnbestand
erstellen trotz fehlender Warmwasser-Verbrauchsdaten

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Kurzinfo: Energieausweis Verbrauch für Nichtwohnbestand
Eine Architektin soll für einen Auftraggeber einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) für ein Nichtwohngebäude im Bestand ausstellen - auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs – d.h. einen Verbrauchs-Ausweis. Als Ausgangsdaten benötigt die Architektin auch die Verbrauchsdaten für die zentrale Warmwasserbereitung. Der Auftraggeber kann diese Daten jedoch nicht bereitstellen. Unsere Fragestellerin hat in den Bekanntmachung des Bundesbauministeriums (BMVBS) zu den Energieverbrauchskennwerten im Nichtwohngebäudebestand die Aussage gefunden, dass - wenn kein Messwert vorhanden ist - der Energieverbrauchsanteil aus "Rechenwerten nach anerkannten Regeln der Technik erfolgen" kann. Sie fragt uns, wie sie den Rechenwert für den Energieausweis ermitteln kann.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, Energieverbrauch, Verbrauch, Verbrauchs-Ausweis, Nichtwohngebäude, NWG, Nichtwohnungsbau, Nichtwohnbau, Bestand, Nichtwohnbestand, Verbrauchsdaten, Warmwasser, WW, Bereitung, Warmwasser-Bereitung, WW-Bereitung, anerkannte, Regeln, Technik, DIN V 18599-10, Tabelle 6, Richtwerte, Nutzenergiebedarf, Trinkwarmwasser, VDI 3807 Blatt 1, Energieverbrauchskennwert, Wasserverbrauchskennwert, Grundlagen Bekanntmachung, Durchführungsregel, EnEV, Energieeinsparverordnung, Bundesbauministerium, BMVBS,

Chancen: Eine Architektin soll für einen Auftraggeber einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) für ein Nichtwohngebäude im Bestand ausstellen - auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs – d.h. einen Verbrauchs-Ausweis.

Praxis: Als Ausgangsdaten benötigt die Architektin auch die Verbrauchsdaten für die Raumheizung, zentrale Warmwasserbereitung (WW-Bereitung) und Beleuchtung.

Probleme: Der Auftraggeber kann jedoch die Verbrauchsdaten für die zentrale Warmwasserbereitung nicht bereitstellen. Unsere Fragestellerin hat in den Bekanntmachung des Bundesbauministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) zu den Energieverbrauchskennwerten im Nichtwohngebäudebestand die Aussage gefunden, dass - wenn kein Messwert vorhanden ist - der Energieverbrauchsanteil aus "Rechenwerten nach anerkannten Regeln der Technik erfolgen" kann.

Fragen: Wie kann die Architektin den benötigten Rechenwert für den Warmwasserverbrauch für die Ausstellung des Verbrauchs-Energieausweises nach den Regeln der Technik ermitteln?

Antwort: 13.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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     trotz fehlender Warmwasser-Verbrauchsdaten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart