Aspekte:
Luftdichtheit, prüfen, testen, Blower-Door Test, Referenzhaus,
Einzel-Überprüfung, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Neubau, Wohngebäude,
Wohnhaus, Reihenhaus, Fenster, öffnen, Fensterlüftung, konventionell, Bauherr,
Anspruch, Bauträger
Chancen: Die
Energieeiensparverordnung (EnEV) misst der Luftdichtheit der Gebäudehülle eine
große Rolle zu. Eine Luftdichtheitsprüfung des fertig erstellten Gebäude
(Blower-Door Test) kann beweisen, ob die Gebäudehülle tatsächlich luftdicht ist.
Bauherren, die diese Überprüfung durchführen lassen, können bei erfolgreichem
Ergebnis in den Berechnungen für die EnEV-Nachweisen einen Luftdichtheits-Bonus
wahrnehmen.
Praxis: Es handelt
sich in unserem Praxisfall um ein neu gebautes Reihenhaus, mit einem
Fensterflächenanteil von 21 Prozent (%) und natürlicher Fensterlüftung. Der
Bauträger ist in den Berechungen für den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß
Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) davon ausgegangen, dass das Reihenhaus
einer Luftdichtheits-Prüfung (Blower-Door-Test) erfolgreich unterzogen wurde.
Probleme: Der
Bauträger hat jedoch nicht das Reihenhaus untersucht, welches unser Fragesteller
erworben hat. Der Bauträger hat ein Referenz-Reihenhaus auf die Luftdichtigkeit
der Gebäudehülle untersuchen lassen und das Ergebnis auch auf die anderen
Reihenhäuser übertragen.
Fragen: Ist die
Vorgehensweise des Bauträgers zulässig gemäß der geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)? Hat der neue Besitzer das Recht einen
speziellen Blower-Door-Test für das erworbene Reihenhaus einzufordern?
Antwort:
08.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Blower-Door
Test für Reihenhaus mit Fensterlüftung
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