Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Bürogebäude in umgebautem, historischem Maschinenhaus einer Zeche in NRW

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Kurzinfo: Energieausweis Anbau und Umbau Nichtwohnbestand
Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Der Eigentümer eines alten Maschinenhauses mit denkmalwerter Fassade hat ihn beauftragt bei dem Umbau und Anbau des Bestandsgebäudes mitzuwirken. Das erweiterte Maschinenhaus soll künftig als Bürogebäude genutzt werden. Der Ingenieur soll die Anlagentechnik planen und bei der Ausstellung der energiesparrechtlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2009) mitwirken. Der geplante Anbau ist größer als 50 Quadratmeter (m²). In das eingeschossige Bestandsgebäude wird eine Empore eingezogen, wodurch sich die Netto-Grundfläche vergrößert. Die Möglichkeiten des Einsatzes regenerativer Energien für die Raumkonditionierung sind aus der Sicht unseres Fragestellers erheblich begrenzt.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, Bedarf, Energiebedarf, Bedarfsausweis, EnEV 2007, Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis, energiesparrechtlich, Nachweis, Bestand, Bestandsgebäude, Altbau, Sanierung, sanieren, Modernisierung, modernisieren, Umbau, umbauen, Ausbau, ausbauen, Anbau, anbauen, Erweiterung, erweitern, Umnutzung, umnutzen, Maschinenhaus, Zeche, NRW, Nordrhein-Westfalen, Anlagentechnik, Planung, Heizung, Lüftung, Konditionierung, Klimatisierung, Raumkonditionierung, erneuerbare, Energien, Wärmegesetz 2009, EEWärmeG, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Chancen: Ein Diplom-Ingenieur und Energieberater begleitet den Umbau und Anbau an ein altes, unbeheiztes Maschinenhaus. Es soll künftig als Bürogebäude genutzt werden. Der Ingenieur soll die Anlagentechnik planen und bei der Ausstellung der energiesparrechtlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2009) mitwirken.

Praxis: Es handelt sich um ein bestehendes, eingeschossiges Maschinenhaus einer ehemaligen Zeche im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Eine Fassade des Bestandsgebäudes wird vom Fragesteller als „denkmalwert“ beschrieben, die auf Antrag den entsprechenden Denkmalschutz genießen könnte. Der Bauherr will die denkmalwerte Fassade im Zuge der Umbauplanung gestalterisch unverändert belassen. Das historische Maschinenhaus soll ausgebaut und durch einen Anbau erweitert werden und künftig als Bürogebäude dienen.

Probleme: In der ursprünglichen Nutzung war das Bestandgebäude als Maschinenhaus einer Zeche unbeheizt. Die zukünftige Nutzung als Bürogebäude setzt eine thermische Konditionierung voraus. Der geplante Anbau ist größer als 50 Quadratmeter (m²). In das eingeschossige Bestandsgebäude wird eine Empore eingezogen, wodurch sich die Netto-Grundfläche vergrößert. Die Möglichkeiten des Einsatzes regenerativer Energien für die Raumkonditionierung sind aus der Sicht unseres Fragestellers erheblich begrenzt.

Fragen: Was sollte der Ingenieur bei der Ausarbeitung des energiesparrechtliche Nachweises gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beachten? Muss der Bauherr auch die Vorgaben des neuen Wärmegesetzes (EEWämeG 2009) beachten? Wie kann er seiner Nutzungspflicht ggf. nachkommen?

Antwort: 06.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis für Bürogebäude in umgebautem,
     historischem Maschinenhaus einer Zeche in NRW

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