Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Energieausweis als öffentlicher Aushang in Gebäuden

Welche Gebäude ab 1. Juli 2009 von der Aushangs-Pflicht betroffen sind
und was sich durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ändert

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Kurzinfo: Energieausweis als Aushang im Nichtwohnbestand

Eine Diplom-Ingenieurin der Fachrichtung Architektur stellt im Auftrag eines Ingenieurbüros für technische Gebäudeausrüstung (TGA) zunehmend Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) als öffentlicher Aushang aus. Die Gebäude sind öffentliche Schulen, die unter kirchlicher Trägerschaft stehen, ferner Krankenhäusern, Bahnhöfe, Flughäfen, Stadttheater, Konzerthallen, Gebäude, die die Kirche und die politische Gemeinde zusammen verwalten sowie Verwaltungsgebäude der Stadtwerke mit regem Publikumsverkehr. Unsere Fragestellerin sucht eine klare Definition und Auflistung der Gebäudetypen, die gemäß EnEV 2007 einen Energieausweis öffentlich aushängen müssen. Wie soll sie für die aufgelisteten Gebäudetypen verfahren? Was ändert sich durch die neue EnEV 2009, die ab 1. Oktober 2009 in Kraft tritt?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, Aushang, EnEV 2007, EnEV 2009, EnEV, Energieeinsparverordnung, Bestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbestand, öffentliche Dienstleistung, Rathaus, Sozialamt, Agentur für Arbeit, Schule, Universität, öffentlich, Schule, Schulbau, kirchliche, Trägerschaft, Krankenhaus, Krankenhäuser, Bahnhof, Bahnhöfe, Flughafen, Flughäfen, Stadttheater, Theater, Konzerthalle, Konzerthallen, Pflicht, Kriterien, Nutzfläche, Publikumsverkehr, Archiv, Stadtarchiv, EnEG, EU-Richtlinie, Gesamtenergieeffizienz

Chancen: Eine Diplom-Ingenieurin der Fachrichtung Architektur ist für ein Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung (TGA) tätig, das zahlreiche Energieausweise für bestehende Nichtwohngebäude (NWG) über 1.000 Quadratmeter (m²) Nutzfläche ausstellt. Zu ihren Auftraggebern zählen auch Kirchenverwaltungen sowie Stadtwerke als Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Praxis: Es handelt sich um öffentliche Schulen, die unter kirchlicher Trägerschaft stehen, ferner Krankenhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, Stadttheater, Konzerthallen, oder Gebäude, die die Kirche und die politische Gemeinde zusammen verwalten sowie Verwaltungsgebäude der Stadtwerke mit regem Publikumsverkehr.

Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert, dass die Eigentümer von großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr ab 1. Juli 2009 einen Energieausweis gut sichtbar aushängen. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, was unter öffentliche Dienstleistungen und sonstige Einrichtungen zu verstehen ist und wie man im Einzelfall entscheidet, ob ein Energieausweis ausgehängt werden muss.

Fragen: Gibt es eine klare Definition und Auflistung der Gebäudetypen, die gemäß EnEV 2007 einen Energieausweis öffentlich aushängen müssen? Wenn es keine Gebäude-Auflistung gibt, wie kann man als Aussteller von Energieausweisen vorgehen? Was ändert sich ab 1. Oktober 2009, wenn die neue EnEV 2009 in Kraft tritt?

Antwort: 06.05.2009 - ergänzt 21.05.2009 - - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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