Aspekte:
Energieausweis, Aushang, EnEV 2007, EnEV 2009, EnEV,
Energieeinsparverordnung, Bestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbestand,
öffentliche Dienstleistung, Rathaus, Sozialamt, Agentur für Arbeit, Schule,
Universität, öffentlich, Schule, Schulbau, kirchliche, Trägerschaft,
Krankenhaus, Krankenhäuser, Bahnhof, Bahnhöfe, Flughafen, Flughäfen,
Stadttheater, Theater, Konzerthalle, Konzerthallen, Pflicht, Kriterien,
Nutzfläche, Publikumsverkehr, Archiv, Stadtarchiv, EnEG, EU-Richtlinie,
Gesamtenergieeffizienz
Chancen: Eine
Diplom-Ingenieurin der Fachrichtung Architektur ist für ein Ingenieurbüro für
technische Gebäudeausrüstung (TGA) tätig, das zahlreiche Energieausweise für
bestehende Nichtwohngebäude (NWG) über 1.000 Quadratmeter (m²) Nutzfläche
ausstellt. Zu ihren Auftraggebern zählen auch Kirchenverwaltungen sowie
Stadtwerke als Energieversorgungsunternehmen (EVU).
Praxis: Es handelt
sich um öffentliche Schulen, die unter kirchlicher Trägerschaft stehen, ferner
Krankenhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, Stadttheater, Konzerthallen, oder Gebäude,
die die Kirche und die politische Gemeinde zusammen verwalten sowie
Verwaltungsgebäude der Stadtwerke mit regem Publikumsverkehr.
Probleme: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert, dass die Eigentümer von großen,
öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr ab 1. Juli 2009
einen Energieausweis gut sichtbar aushängen. Es stellt sich grundsätzlich die
Frage, was unter öffentliche Dienstleistungen und sonstige Einrichtungen zu
verstehen ist und wie man im Einzelfall entscheidet, ob ein Energieausweis
ausgehängt werden muss.
Fragen: Gibt es eine
klare Definition und Auflistung der Gebäudetypen, die gemäß EnEV 2007 einen
Energieausweis öffentlich aushängen müssen? Wenn es keine Gebäude-Auflistung
gibt, wie kann man als Aussteller von Energieausweisen vorgehen? Was ändert sich
ab 1. Oktober 2009, wenn die neue EnEV 2009 in Kraft tritt?
Antwort:
06.05.2009 - ergänzt 21.05.2009
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Energieausweis
als öffentlicher Aushang in Gebäuden
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