Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, EnEV-Nachweis, Neubau, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnbau, Schulbau, Schulgebäude, Beleuchtung, beleuchten,
Beleuchtungstechnik, Fachplaner, EnEV, Energieeinsparverordnung, Klasse,
Klassen, Klassenraum, Klassenräume,
Chancen: Ein Planer
begleitet den Entwurf für ein neues Schulgebäude, das im Laufe dieses Jahres
gebaut wird. Dafür soll er auch den Energieausweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) als öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis für den
Bauantrag ausstellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein neues Schulgebäude, das sich in der Planung befindet. Im Zuge der
Nachweisführung hat unser Fragesteller festgestellt, dass die entsprechende
Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) für Schulräume eine
eingebaute Beleuchtungsstärke von 300 Lux (lx) vorsieht.
Probleme: Der
Fachplaner für die Beleuchtungstechnik hat jedoch eine Beleuchtungsstärke von
400 lx pro Schulraum vorgesehen. Der Planer fragt sich welche Beleuchtungsstärke
er in der Nachweis-Berechnung nach EnEV 2007 berücksichtigen soll.
Fragen: Welche
Beleuchtungsstärke sollte der Planer bei der Nachweisführung gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) für den neuen Schulbau berücksichtigen?
Soll er für den Energieausweis gemäß EnEV 2007, § 16 (Ausstellung und Verwendung
von Energieausweisen), Absatz 1 die in der Norm vorgesehene Beleuchtungsstärke
von 300 lx berücksichtigen, oder die vom Fachplaner vorgesehenen 400 lx?
Antwort:
17.04.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Beleuchtung
in neuem Schulgebäude EnEV-gerecht
planen und im Bedarfs-Energieausweis nachweisen
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium-Zugang: Info und online bestellen