Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, Bedarfsausweis, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
Neubau, Verwaltungsbau, Verwaltungsgebäude, Büro, Bürogebäude, Bürohaus,
Büroimmobilie, Fenster, Fensterband, Fensterbänder, verglast, Glas, Glasfassade,
Wärmeschutzglas, Wärmeschutzverglasung, zweifach, doppelt,
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2007, Nachweis, nachweisen, sommerlicher,
Wärmeschutz, DIN 4108 Teil 2,
Chancen: Ein
Bauingenieur plant für einen Auftraggeber ein dreigeschossiges Bürogebäude. Er
soll für das Gebäude auch den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), § 16 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen) Absatz 1 führen.
Praxis: Die geplante
Büroimmobilie ist sehr großzügig verglast. Die Fensterbänder erstrecken sich
entlang der Fassaden in alle Himmelsrichtungen. Die Verglasung besteht aus
zweifachem Wärmeschutzglas. Manche Räume des Gebäudes werden auch gekühlt.
Probleme: Der
Bauingenieur stellt sich die grundsätzliche Frage, ob er den sommerlichen
Wärmeschutz bei Nichtwohngebäuden raumweise oder zonenweise nachweisen muss und
ob er auch für die gekühlten Zonen des Bürogebäudes den Nachweis zum
sommerlichen Wärmeschutz erbringen soll.
Fragen:
-
Ist
es richtig, dass der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für
Nichtwohngebäude gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung
(EnEV 2007) jeweils für eine gesamte Zone, d. h. nicht
raumweise, durchgeführt wird?
-
Ist
auch für die gekühlten Zonen in Nichtwohngebäuden der Nachweis
des sommerlichen Wärmeschutzes erforderlich?
Antwort:
06.04.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
Nichtwohngebäude: Sommerlichen Wärmeschutz
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nachweisen
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