Aspekte:
Nichtwohngebäude, Nichtwohnungsbau, Nichtwohnbau, Neubau, Feuerwehr,
Feuerwehrgeräte, Feuerwehrgerätehaus, Fahrzeug, Fahrzeuge, Fahrzeughalle,
Aufenthaltsraum, Aufenthaltsräume, Besprechung, Besprechungsraum, Kommandant,
Büro, Kommandantenbüro, Energieeinsparverordnung, EnEV, Nachweis,
energiesparrechtlich, öffentlich-rechtlich, § 16, Ausstellung, Verwendung,
Energieausweise, Innenraum, Innenraumtemperatur, 12 Grad Celsius, unter 12°C
beheizt
Chancen: Eine
Architektin soll für ein neu geplantes Feuerwehrgerätehaus den
energiesparrechtlichen Nachweis führen: Sie soll den Bedarfs-Energieausweis
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), § 16 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen), Absatz 1 ausstellen.
Praxis: Das gesamte
Gebäude besteht aus einer Fahrzeughalle und dem anschließenden Bereich mit
Aufenthaltsräumen, Besprechungsraum und dem Kommandantenbüro.
Probleme: Die
Fahrzeughalle wird unter 12 Grad Celsius (°C) beheizt. Die übrigen Räume werden
auf normale Innentemperaturen beheizt.
Fragen: Wie muss die
Architektin den Energieausweis erstellen?
Sollte sie in diesem Fall den energiesparrechtlichen Nachweis nur über den
Aufenthaltsbereich des Feuerwehrgerätehauses führen?
Antwort:
17.03.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für neues Feuerwehrgerätehaus
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