Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, Neubau, Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnimmobilien,
Berechnen, Berechnungsverfahren, einfaches Verfahren, ausführliches Verfahren,
Kühlung, Kühlen, Pauschale, pauschal, Jahres-Primärenergiebedarf,
Primärenergiebedarf
Chancen: Ein Student
der Fachrichtung Gebäudeklimatik beschäftigt sich im Rahmen einer Studienarbeit
mit der Anwendung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007). Dabei interessiert
ihn insbesondere, wie gekühlte Wohngebäude energetisch bilanziert werden.
EnEV: Für neu gebaute
Wohngebäude, die auch Kühlung nutzen, regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV
2007) im § 3 (Anforderungen an Wohngebäude) im 1. Absatz wie die Kühlung
berücksichtigt wird. Die EnEV verweist dafür auf ihre Anlage 1, Nr. 1.3
(Zuschläge bei Kühlung): Der Höchstwert des zulässigen
Jahres-Primärenergiebedarfs wird um jeweils 16,2 Kilowattstunden pro
Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) erhöht.
Probleme: Im
ausführlichen Berechnungs-Verfahren werden hingegen pauschale Werte, in
Abhängigkeit der verwendeten Kühltechnik, für den tatsächlichen Kühlbedarf
angesetzt.
Fragen: Wie
berücksichtigt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) die Kühlung in neuen
Wohngebäuden im Rahmen des vereinfachten Berechnungs-Verfahrens? Werden die 16,2
kWh/m²a für den zulässigen Höchstwert ebenfalls angesetzt, obwohl im
vereinfachten Verfahren die Kühlung nicht berücksichtigt wird?
Antwort:
03.03.2009
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Energieausweis
Bedarf: Kühlung in neuem Wohnhaus berechnen
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