Aspekte:
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Wohnimmobilie, Wohnhäuser, Grundstück, EnEV, Energieeinsparverordnung,
Heizungsanlage, Öltank, Energieberater, Aussteller, Energieausweis, Heizung
berücksichtigen, Bestand, Wohnbestand, Grundsatz, Grundsätze, Fernwärme,
Nahwärme
Chancen: Ein
ausstellungsberechtigter Energieberater soll für einen Auftraggeber die
Energieausweise für fünf Wohnhäuser im Bestand ausstellen.
Praxis: Die fünf
Wohngebäude im Bestand stehen auf einem gemeinsamen Grundstück. Der Baustandard
und die Bauausführung der fünf Häuser sind recht unterschiedlich. Drei
Heizungsanlagen – mit zwei Öl-Tankanalgen – versorgen die fünf Wohngebäude mit
Wärme wie folgt: drei (3) Häuser über eine eigene Heizanlage und ein (1) Haus
über eine eigene Heizanlage, gemeinsam mit einer Tankanlage sowie ein (1) Haus
über eine eigene Heiz- und Tankanlage.
Probleme: Die
Aufteilung der Energieverbräuche für die Heizung und das Erwärmen des
Warmwassers auf die einzelnen Wohnhäuser ist nicht möglich.
Fragen: Muss der
Energieberater für jedes Haus einen Verbrauchs-Energieausweis ausstellen?
Kann er für die Wohnhäuser mit gleichem Baustandard, die sich eine Heizanlage
teilen, einen gemeinsamen Verbrauchs-Energieausweis ausstellen?
Antwort:
03.03.2009
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Energieausweis
Verbrauch für fünf Wohnhäuser
im Bestand mit drei Heizungsanlagen
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