Aspekte:
Energieausweis, Verbrauch, Bedarf, Wahlfreiheit, Bestand, Immobilie,
Mischnutzung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbereich, Wohnnutzung, Wohnbereich,
Wohngebäude, Neuvermietung, Verkauf, Wärmeschutzverordnung, WSVO 1977
Chancen: Ein
Bauphysiker soll für einen Auftraggeber den Energieausweis für ein gemischt
genutztes Bestandsgebäude - Baujahr 1958 - ausstellen. Den Energieausweis
benötigt der Eigentümer für künftige Neuvermietungen der Büros und Wohnungen in
der Immobilie. Der Auftraggeber hat den Wusch geäußert, den Energieausweis auf
der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Verbrauchs-Ausweis) zu erhalten.
Praxis: Das
Bestandsgebäude, Baujahr 1958, erfüllt nicht die Anforderungen der ersten
Wärmeschutzverordnung (WSchVO 1977). Das Gebäude umfasst sowohl geschäftlich
genutzte Bereiche, als auch drei Wohneinheiten. Die Nutzung ist folgendermaßen
verteilt:
- Nichtwohn-Nutzung: 75 Prozent (%)
- Wohn-Nutzung: 25 Prozent (%)
Probleme:
Gemischt genutzte Gebäude nach EnEV
Gebäude gelten nach der aktuellen Energieeinspar-Verordnung
(EnEV 2007) § 22 (Gemischt genutzte Gebäude) als Gebäude mit
Mischnutzung wenn der Anteil an Wohnfläche, bzw. der Anteil an
Nicht-Wohnfläche einen erheblichen Teil der gesamten
Gebäudefläche ausmacht.
Als Orientierung gilt die Grenze von 10 Prozent (%) der
Gesamtfläche des Gebäudes. Für diese gemischt genutzte Gebäude
muss ein Aussteller zwei unterschiedliche Energieausweise
erstellen: für den Wohn- und für den Nichtwohnbereich des
Gebäudes.
Wahlfreiheit Energieausweis Bedarf oder Verbrauch
Für den Nichtwohnbereich des Gebäudes kann der Aussteller einen
Verbrauchs-Ausweis anbieten und erstellen, wie der Auftraggeber
es wünscht. Dies setzt allerdings voraus, dass er unserem
Fragesteller die notwendigen Daten zur Verfügung stellt.
Für den Wohnteil des Gebäudes ergeben sich allerdings Probleme:
Gemäß EnEV § 17 (Grundsätze des Energieausweises) Absatz 2 darf
ein Aussteller seit dem 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit
höchsten vier Wohneinheiten nur einen bedarfsorientierten
Energieausweis erstellen, wenn das Wohnhaus die Anforderungen
der ersten Wärmeschutzverordnung (WSchVO) 1977 nicht erfüllt.
Fragen: Kann der
Aussteller für die Wohnbereiche des Gebäudes auch einen Verbrauchsausweis
ausstellen oder muss er einen bedarfsorientierten Energieausweis anbieten?
Antwort:
01.02.2009
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Energieausweis
für Wohnteil Bestandsgebäude
Baujahr 1958 mit gemischter Nutzung
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