Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, Bestand, Schulgebäude, Schulbestand,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Anbau, Erweiterung, Änderung, Anlagentechnik,
Heizung, Heizkessel, Nachweis, Berechnung, Rechenweg, Anlagentechnik
Chancen: Ein
Bauingenieur soll für die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudes den
Nachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) führen und einen
Energieausweis ausstellen.
Praxis: Das bestehende
Schulgebäude wird über eine Heizungsanlage mit einem Heizkessel aus dem Jahr
2002 versorgt. Der neue Anbau soll auch an die ‚alte’ Heizungsanlage der Schule
angeschlossen werden.
Probleme: Bei
Erweiterungen von Bestandsgebäuden über 50 Quadratmeter (m²) Nutzfläche fordert
die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), dass der neue Gebäudeteil wie ein
Neubau nachgewiesen wird und auch den Neubau-Standard einhält. Das bedeutet,
dass der Bauingenieur folgende Nachweise führen müsste:
-
Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung,
Kühlung und eingebaute Beleuchtung,
-
Wärmeschutz, d.h. den spezifischen, auf die wärmeübertragende
Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient,
-
sommerlicher Wärmeschutz, d.h. die Sonneneintragskennwerte.
Fragen: Muss der
Bauingenieur für den neuen Gebäudeteil sowohl den Wärmeschutz als auch den
Jahres-Primärenergiebedarf und den sommerlichen Wärmeschutz wie für ein neues
Nichtwohngebäude nachweisen, obwohl der Anbau die ‚alte Heizung’ angeschlossen
ist?
Antwort:
26.01.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Erweiterung Schulgebäude im Bestand
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium-Zugang: Info und online bestellen