Aspekte:
Energieausweis, Verbrauch, Bedarf, Bestand, Baubestand, Wohnhaus,
Wohngebäude, wohnähnliche Nutzung, WG, Geschäftshaus, Büroräume,
Bekleidungsladen, Zahnarztpraxis, Nichtwohngebäude, NWG, nichtwohnähnliche
Nutzung, gemischt, Nutzung, Mischnutzung, EnEV, Energieeinsparverordnung, § 22,
gemischt, genutzte, Gebäude, Bestand, Ermessen, bewerten, zuordnen,
Rechenverfahren, Begründung, objektiv, Kriterien
Chancen: Eine
Architektin und Energieberaterin soll einen Verbrauchsausweis für ein kleines
Wohn-Geschäftshaus ausstellen.
Praxis: Das Gebäude
umfasst einen Bekleidungsladen, der ca. 50 Prozent (%) der Gesamtfläche
einnimmt, eine Zahnarztpraxis mit ca. 35 % der Gesamtfläche sowie eine Wohnung
mit ca. 15 % der Gesamtfläche.
Probleme: Aus der
Sicht unserer Fragestellerin sind zwei Energieausweise auszustellen: einer für
den Wohnteil des Gebäudes (WG) und einer für Nichtwohnteil des Gebäudes (NWG).
Die Zahnarztpraxis sieht sie als wohnähnliche
Nutzung. Deshalb will die Architektin einen Energieausweis WG für den Wohnteil
einschließlich der Praxis und einen Energieausweis NWG für den Bekleidungsladen
ausstellen.
Dabei überlegt die Architektin auch folgende
Situation: Wenn im dem Geschäftshaus keine Wohnung vorhanden wäre, würde sie für
die Zahnarztpraxis oder eventuelle zusätzliche Büros sicherlich keinen
Wohngebäude-Energieausweis ausstellen, auch wenn es lauter wohnähnliche
Nutzungen wären.
Fragen:
1. Liegt es bei dieser wohnähnlicher Nutzung in
einem Bestandsgebäude in dem Ermessen der Ausstellerin, ob sie die
Zahnarztpraxis dem Energieausweis für Wohngebäude oder dem Energieausweis für
Nichtwohngebäude zuordnet?
2. Kann ein Geschäftshaus, das keine Wohnungen
sondern lauter wohnähnliche Nutzungen umfasst auch als gemischtes Gebäude
betrachtet werden und ein Energieausweis für Wohngebäude ausgestellt werden?
Antwort:
26.01.2009
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Energieausweis
für Wohnhaus im Bestand mit Geschäftsräumen
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