Aspekte:
Energieausweis, Bestand, Verbrauch, Bedarf, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnungsbau, Nichtwohnbau, Bürogebäude, Krankenhaus, Schule, Kindergarten,
Verwaltungsgebäude, Verkauf, Einkaufszentrum, Kosten, Wahlfreiheit, wählen,
Pflicht, Verkauf, verkaufen, Kauf, kaufen, Vermietung, vermieten, mieten,
Leasing, Pacht, pachten, Aushang, öffentlich, Dienstleistungsgebäude, EnEV,
Energieeinsparverordnung, Energie-Ausweis, Energie-Nachweis
Chancen: Ein
Diplomingenieur stellt Energieausweise für Nichtwohngebäude im Bestand aus,
beispielsweise Bürogebäude, Krankenhaus, Schule, Kindergarten,
Verwaltungsgebäude, Verkauf, Einkaufszentrum, usw.
Praxis: Zahlreiche
Auftraggeber seiner Firma möchten für ihre Nichtwohngebäude im Bestand eher
Verbrauchs-Energieausweise ausstellen lassen, damit sie sich die höheren Kosten
für einen Bedarfs-Energieausweise ersparen.
Probleme: Da jedoch
bei vielen Nichtwohngebäuden die Mieter ihren Stromverbrauch für die Beleuchtung
innerhalb der Mietflächen direkt mit dem Energieversorger abrechnen, liegen
diese Strom-Verbrauchsdaten dem Eigentümer des Gebäudes oftmals nicht vor. Gemäß
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) muss jedoch unser Fragesteller auch die
Verbrauchsdaten für die eingebaute Beleuchtung bei der Erstellung eines
Verbrauchsausweises für ein Nichtwohngebäude berücksichtigen.
Fragen: Wie sollte
unser Fragesteller in diesen Praxisfällen verfahren?
Könnte er die Verbräuche für die Beleuchtung der Mietflächen rechnerisch
überschlagen oder könnte er nur ein Bedarfsausweis als Alternative anbieten?
Antwort:
26.01.2009
- nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Stromverbrauch
im Energieausweis Nichtwohnbestand
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