Aspekte:
Energieausweis, Energieeinsparverordnung, EnEV, Ausstellung, Bedarf,
Bedarfsausweis, Energieverbrauch, Verbrauchsausweis, Anlagentechnik,
Photovoltaik, Berücksichtigung, Energieeinsparung, Berechnung,
Anlagenaufwandzahl, ep-Faktor, CO2, Reduzierung
Probleme +
Praxis: Ein Diplomingenieur berichtet: Für die
Erstellung des Energieausweises nach Energieeinsparverordnung EnEV 2007 § 18
(Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs) für ein Bestandsgebäude
Baujahr 1980 - das seither immer nur mit Strom beheizt wurde - wird der
Primärenergiebedarf durch die Berücksichtigung des hohen ep-Faktors
von 3,06 aus der Sicht unseres Fragestellers "bestraft"!
Fragen:
-
Wie
kann man in den Nachweisberechnungen für den Energieausweis den
Einbau einer Photovoltaikanlage berücksichtigen, die aus der
Sicht unseres Fragestellers eine erhebliche CO2-Ausstossreduzierung
mit sich bringt?
-
Ist
es zulässig, beim alternativen Nachweis nach EnEV § 19
(Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs) die
erzeugte Strommenge aus der Photovoltaikanlage von der
tatsächlich benötigten abzuziehen, um die Gesamtbilanz aus der
Sicht unseres Fragestellers wieder ins Gleichgewicht zu bringen?
Antwort:
07.01.2009
- nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Photovoltaikanlage
im Energieausweis berücksichtigen.
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