Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Fußbodenheizung im Energieausweis
Heizkreistemperatur von Bauteilheizungen im EnEV-Nachweis .
für ein Acht-Familien-Wohnhaus am Bodensee berücksichtigen

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf für neues Wohnhaus
Ein Diplom-Ingenieur soll für ein Acht-Familien-Wohnhaus mit Fußbodenheizung den Energieausweis ausstellen. Der Fachplaner hat die Heizkreistemperatur der Fußbodenheizung 45/38 Grad Celsius (°C) ausgelegt. Wie ist der energiesparrechtliche Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Wohnhaus zu führen?

|Aspekte    |Chancen    |Probleme    |Praxis    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, EnEV, Energieeinsparverordnung, Nachweis, Energie-Nachweis, Wohnhaus, Wohngebäude, Mehrfamilienwohnhaus, Mehrfamilienhaus, Neubau, Anlagentechnik, Heizung, Fußbodenheizung, Auslegung, Heizkreistemperatur, TGA, Planer, Planung, DIN V 4701-10, Wärmeverteilung, Berechnung, Rechenverfahren

Chancen: Ein Diplom-Ingenieur soll für ein Acht-Familien-Wohnhaus den Nachweis nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) führen. Das Wohnhaus ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet.

Probleme + Praxis: Der Fachplaner für die Technische Anlagentechnik im Gebäude hat die Heizkreistemperatur der Fußbodenheizung mit 45/38°C ausgelegt.
Unserem Fragesteller fiel auf, dass dieser Temperaturbereich im Tabellenverfahren der EnEV nicht vorgesehen sei, sondern nur der Temperaturbereich 35/28 Grad Celsius (°C) für Fußboden-Heizungen, oder der Temperaturbereich 55/45°C für Radiatoren.

Fragen: Wie ist der energiesparrechtliche Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für die Fußbodenheizungen dieses Acht-Familien-Wohnhauses zu führen?

Antwort: 07.01.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis: Acht-Familien-Wohnhaus mit Fußbodenheizung

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Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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