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Praxis:
Ein
Sachverständiger und Energieberater bearbeitet zurzeit
Energieberichte für zwei Turn- und Schwimmhallen in
Schulzentren.
Fragen:
Sollte der Fachmann ein eigenes Nutzungsprofil für die
Schwimmhalle anlegen? Wenn ja, was müsste er dabei beachten?
Wenn nein, welches Nutzungsprofil der DIN V 18599 (Energetische
Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und
Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung,
Trinkwarmwasser und Beleuchtung) sollte er anwenden?
Antwort:
01.12.2008 - Lutz Dorsch, Dipl.-Ing. FH, Dorsch und Hoffmann
GmbH Institut für Energieeffizienz in Erkrath
Befindet man sich im Anwendungsbereich der
Energieeinsparverordnung (EnEV), wird die Verwendung der
Nutzungsprofile eindeutig in
Anlage 2 Nr.
2.3 der EnEV 2007 (Zonierung) geregelt. Bewegt
man sich außerhalb der EnEV ist ein Anpassen der Randbedingungen
einfacher möglich. Es sollten jedoch auch hier die Annahmen
begründet und dokumentiert werden.
Interview:
Nichtwohnbau nach DIN V 18599 zonieren

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