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Kurzinfo: Energieausweis Verbrauch Wohnbestand
Ein Immobilienbesitzer beabsichtigt eine Wohnung neu zu vermieten. Dafür will
er einen Verbrauchs-Energieausweis ausstellen lassen. Der
Vormieter willigt jedoch nicht ein, dass der Energieversorger
seine Verbrauchsdaten bekanntgibt. Welche
Optionen hat der Vermieter einen Energieausweis zu
erhalten?
|Aspekte
|Chancen |Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Mieter, Käufer
Chancen: Für
Aussteller von Energieausweisen im Wohnbestand eröffnet sich ein enormes
Auftrags-Potential: Wer eine Wohnung sucht, darf seit dem 1. Juli 2008 den
Energieausweis verlangen, wenn das Wohnhaus, bzw. die Wohn-Immobilie Baujahr
1965 oder älter ist. Der Vermieter oder Verkäufer muss den potenziellen
Neumietern oder Käufern den Energieausweis unverzüglich zugänglich machen. Ab 1.
Januar 2009 gilt diese Regel für alle Wohnungen und Wohnhäuser, die verkauft
oder neu vermietet werden. Inzwischen sind auch die Wohnungssuchenden besser
informiert und verlangen immer häufiger den Energieausweis zu sehen um die
Angebote zu vergleichen.
Praxis:
Es handelt sich konkret um ein Wohnhaus mit
Einzel-Nachtspeichergeräten in den Wohnungen. Der Besitzer beabsichtigt eine
Wohnung neu zu vermieten und will dafür einen Energieausweis ausstellen lassen.
Er hat die Verbrauchsdaten des Vormieters bei seinem Energieversorger
angefordert. Das Unternehmen hat die Daten jedoch nicht geliefert und beruft
sich auf den Datenschutz. Die Verbrauchsdaten dürfte es nur mit dem
Einverständnis des bisherigen Mieters bekannt geben.
Der Vormieter will jedoch nicht zustimmen, dass der Energieversorger seine
Verbrauchsdaten weitergibt.
Probleme: Unser Fragesteller sieht sich als Vermieter in
eine missliche Lage gebracht: Wenn er den potenziellen Neumietern keinen
Energieausweis vorweisen kann, wenn diese ihn verlangen, handelt er
ordnungswidrig im Sinne der EnEV und es könnten ihm schlimmstenfalls auch
Bußgelder drohen.
Frage: Welche Optionen
hat der Vermieter in dieser Situation um einen Energieausweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) für die Neuvermietung der Wohnung
ausstellen zu lassen?
Antwort:
12.11.2008
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Verbrauch für Mietwohnung
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