Aspekte:
Energieausweis, Aushang, öffentlich, Bestand, Nichtwohngebäude, Rathaus,
EnEV, Energieeinsparverordnung, § 16, Sanierung, saniert, Verbrauchswerte,
Energieverbrauch, Information, Eigentümer, Gebäudeeigentümer
Chancen: Eine
Architektin soll einen Verbrauchsausweis für ein sukzessives saniertes
Nichtwohngebäude (NWG) - ein Rathaus - als Aushang ausstellen.
Praxis: Die
Sanierungsmaßnahmen wurden mit Einhaltung der Einzelbauteil-Anforderungswerten
der Energieeinsparverordnung (EnEV) durchgeführt. Es wurde dabei keine
Bedarfsberechnung erstellt. Nun soll der Aushang auf Verbrauchsbasis erfolgen.
Die Verbrauchswerte werden jedoch - beispielsweise wegen der verbesserten
Außenwanddämmung zukünftig besser ausfallen, als die jetzt vorliegenden Werte
der vergangenen Jahre.
Probleme: Die
Architektin ist sich bewusst, dass die Verbrauchswerte künftig, aufgrund der
durchgeführten Sanierung, günstiger ausfallen werden. Sie möchte ihre Kunden
zusätzlich zum Energieausweis (auf der Grundlage des Energieverbrauchs) darüber
informieren, dass die Verbrauchswerte im Energieausweis nicht zu der
verbesserten energetischen Qualität des Gebäudes im Grunde genommen "passen".
Fragen: Darf die
Architektin mit dieser Kenntnis den Verbrauchs-Energieausweis dennoch
ausstellen? Aus der Sicht unserer Fragestellerin wäre dieses zulässig.
Antwort:
28.10.2008
- nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Verbrauchsausweis
für saniertes Rathaus ausstellen
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium-Zugang: Info und online bestellen