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Kurzinfo: Energieausweis Wohnbestand
Ein Architekt wurde von der Verwaltung der Evangelischen Gemeinde in seinem
Ort gefragt, ob sie für die Wohnung in ihrem Gemeindehaus einen Energieausweis
benötige. Die Wohnung übersteigt zehn Prozent (%) der gesamten Nutzfläche des
Gebäudes.
Muss der Eigentümer des Evangelischen Gemeindehauses einen
Energieausweis gemäß EnEV 2007 bei Verkauf oder Neuvermietung
ausstellen lassen?
|Aspekte
|Chancen
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Wohnbestand, Verkauf, Neuvermietung, Vermietung, vermieten, verkaufen, Pflicht,
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Chancen: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) führt erstmals auch Energieausweise im
Bestand bei Verkauf, Neu-Vermietung, -Leasing, oder –Verpachtung ein. Für
Fachleute, die berechtigt sind diese Energieausweise auszustellen, eröffnen sich
damit vielfältige Auftrags-Chancen, angesichts der Millionen von
Energieausweisen, die benötigt werden. Während für Wohngebäude Baujahr 1965 oder
älter die Pflicht zum Energieausweis bereits seit dem 1. Juli 2008 gilt, werden
ab 1. Januar 2009 auch alle anderen Verkäufer und Neuvermieter von neueren
Wohnhäusern oder Wohnungen Energieausweise benötigen. Sollten ihre potenziellen
Käufer oder Neumieter den Energieausweis verlangen, müssen sie ihn unverzüglich
zugänglich machen. Sie könnten den Energieausweis beispielsweise im Flur der
Wohnung oder im Treppenhaus des Wohngebäudes aushängen. Für Nichtwohngebäude
gilt die Ausweis-Pflicht ab 1. Juli 2009.
Probleme: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für beheizte und gekühlte Gebäude und deren
Anlagentechnik. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Bauten, die nicht unter die
EnEV fallen, beispielsweise Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen
religiösen Zwecken dienen. Es stellt sich die Frage, ob bestimmte Gebäude eine
Ausnahme von der EnEV bilden. Sind auch die kirchlichen Gemeindehäuser von der
EnEV ausgeschlossen? Muss der Eigentümer einen Energieausweis ausstellen lassen,
wenn sich in dem Gemeindehaus eine größere Wohnung befindet, die er neu
vermieten will?
Praxis: Ein Architekt
wurde von der Verwaltung der Evangelischen Gemeinde in seinem Ort gefragt, ob
sie für die Wohnung in ihrem Gemeindehaus einen Energieausweis benötige. Die
Wohnung übersteigt zehn Prozent (%) der gesamten Nutzfläche des Gebäudes. Der
Architekt ist der Meinung, dass er für eine einzelne Wohnung keinen
Energieausweis ausstellen kann. Er fragt sich, ob nicht das gesamte Evangelische
Gemeindehaus als kirchliches Gebäude von der Energieeinsparverordnung
ausgenommen ist.
Frage: Muss der
Eigentümer des Evangelischen Gemeindehauses einen Energieausweis gemäß
Energieeinsparverordnung bei Verkauf oder Neuvermietung ausstellen lassen?
Antwort:
30.09.2008
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Energieausweis
für Wohnung in kirchlichem Gemeindehaus
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