Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Wohnung in kirchlichem Gemeindehaus
- Ist er Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung?

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Kurzinfo: Energieausweis Wohnbestand
Ein Architekt wurde von der Verwaltung der Evangelischen Gemeinde in seinem Ort gefragt, ob sie für die Wohnung in ihrem Gemeindehaus einen Energieausweis benötige. Die Wohnung übersteigt zehn Prozent (%) der gesamten Nutzfläche des Gebäudes. Muss der Eigentümer des Evangelischen Gemeindehauses einen Energieausweis gemäß EnEV 2007 bei Verkauf oder Neuvermietung ausstellen lassen?

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Aspekte: Energieausweis, EnEV, EnEV 2007, Energieeinsparverordnung, Bestand, Wohnbestand, Verkauf, Neuvermietung, Vermietung, vermieten, verkaufen, Pflicht, Anwendung, Ausnahmen, Gebäude, Kirchen, religiös, Zweck, Eigentümer, Gemeindehaus, Aussteller, Architekt

Chancen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) führt erstmals auch Energieausweise im Bestand bei Verkauf, Neu-Vermietung, -Leasing, oder –Verpachtung ein. Für Fachleute, die berechtigt sind diese Energieausweise auszustellen, eröffnen sich damit vielfältige Auftrags-Chancen, angesichts der Millionen von Energieausweisen, die benötigt werden. Während für Wohngebäude Baujahr 1965 oder älter die Pflicht zum Energieausweis bereits seit dem 1. Juli 2008 gilt, werden ab 1. Januar 2009 auch alle anderen Verkäufer und Neuvermieter von neueren Wohnhäusern oder Wohnungen Energieausweise benötigen. Sollten ihre potenziellen Käufer oder Neumieter den Energieausweis verlangen, müssen sie ihn unverzüglich zugänglich machen. Sie könnten den Energieausweis beispielsweise im Flur der Wohnung oder im Treppenhaus des Wohngebäudes aushängen. Für Nichtwohngebäude gilt die Ausweis-Pflicht ab 1. Juli 2009.

Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für beheizte und gekühlte Gebäude und deren Anlagentechnik. Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Bauten, die nicht unter die EnEV fallen, beispielsweise Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken dienen. Es stellt sich die Frage, ob bestimmte Gebäude eine Ausnahme von der EnEV bilden. Sind auch die kirchlichen Gemeindehäuser von der EnEV ausgeschlossen? Muss der Eigentümer einen Energieausweis ausstellen lassen, wenn sich in dem Gemeindehaus eine größere Wohnung befindet, die er neu vermieten will?

Praxis: Ein Architekt wurde von der Verwaltung der Evangelischen Gemeinde in seinem Ort gefragt, ob sie für die Wohnung in ihrem Gemeindehaus einen Energieausweis benötige. Die Wohnung übersteigt zehn Prozent (%) der gesamten Nutzfläche des Gebäudes. Der Architekt ist der Meinung, dass er für eine einzelne Wohnung keinen Energieausweis ausstellen kann. Er fragt sich, ob nicht das gesamte Evangelische Gemeindehaus als kirchliches Gebäude von der Energieeinsparverordnung ausgenommen ist.

Frage: Muss der Eigentümer des Evangelischen Gemeindehauses einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung bei Verkauf oder Neuvermietung ausstellen lassen?

Antwort: 30.09.2008  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart