Energieausweis und EnEV 2007

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Käufer verlangt Bedarfsausweis für Wohnbestand
Der Besitzer eines Wohnhauses Baujahr 1965 hat am 20. September 2008 .
einen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen lassen. Seine potenziellen Käufer verlangen jedoch, dass er ihnen auch einen Bedarfs-Energieausweis zugänglich macht. Muss der Verkäufer einen Bedarfsausweis ausstellen lassen?

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Chancen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) eröffnet Wohnungssuchenden auch die Möglichkeit, sich anhand des Energieausweises zu informieren und verschiedene Angebote auf dem Markt zu vergleichen. Als potenzielle Käufer oder Neumieter haben sie das Recht - nach dem Zeitplan der EnEV - den Energieausweis zu verlangen. Der Verkäufer, bzw. Vermieter muss ihnen den Energieausweis unverzüglich zugänglich machen. Ab 1. Januar 2009 gilt diese EnEV-Regel für alle Wohngebäude im Bestand, die verkauft oder neu vermietet werden. Für ausstellungsberechtigte Fachleute ergeben sich angesichts des hohen potenziellen Auftrags-Volumens auf dem Immobilienmarkt vielfache Chancen Energieausweise im Wohnbestand auszustellen.

Probleme:

  • Energieausweis als Vergleichs-Instrument auf dem Immobilienmarkt: Der Energieausweis soll Wohnungssuchende informieren und sie bei ihrer Kaufentscheidung unterstützen. Problematisch wird es, wenn sie dabei Verbrauchs- mit Bedarfsausweisen vergleichen müssen. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem gemessenen Energieverbrauch der Vorgänger. Dem Bedarfsausweis liegen die bauliche Substanz, die Anlagentechnik und die normierte Nutzung zugrunde.

  • Modernisierungsempfehlungen als Beilage zum Energieausweis: Wer eine Wohnung oder ein Wohnhaus im Bestand kauft, will auch wissen, welche Nachrüstpflichten auf ihn zukommen und welche kostengünstigen Modernisierung sich anbietet. Die EnEV fordert zwar, dass der Aussteller dem Energieausweis auch Modernisierungsempfehlungen beilegt, sie verpflichtet den Verkäufer jedoch nicht, diese fachlichen Hinweise auch potenziellen Käufern zu zeigen.

  • Energieausweis-Zeitplan im Wohnbestand: Die EnEV führt auch Termine ein, die bei Wohnungssuchenden jedoch zu Missverständnissen führen können: So hängt das Recht der potenziellen Käufer einen Energieausweis zu verlangen vom Baujahr des Wohngebäudes ab. Ob die Verkäufer zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis wählen dürfen hängt u. a. davon ab, ob die Wärmedämmung der Außenhülle den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO 1977) entspricht.

Praxis: Unser Fragesteller will ein Wohnhaus Baujahr 1965 kaufen. Er hat den Eigentümer nach dem Energieausweis gefragt und dieser hat ihm einen Verbrauchsausweis vom 20. September 2008 vorgelegt. Der Fragesteller will jedoch einen Bedarfsausweis verlangen. Er erhofft sich davon bessere Informationen. Auch meint er, dass der Bedarfsausweis für Wohnhäuser - mit Bauantrag bis 1965 - ab 1. Oktober 2008 Pflicht sei.

Fragen: Kann der potenzielle Käufer durchsetzen, dass der Eigentümer auch einen Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausstellen lässt, bevor er und seine Familie sich zum Kauf entscheiden?

Antwort: 30.09.2008 - - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Energieausweis Bedarf verlangen Energieausweis: Käufer verlangt Bedarfsausweis

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