Aspekte:
Energieausweis, EnEV, Zwangsverseigerung, Wohnung, Wohnhaus, Wohngebäude,
Wohnbestand, Käufer, Recht, Energieausweis, verlangen, einsehen, zeigen
Chancen: Ein
Eigentümer hat am 31. Juli 2008 den Zuschlag für eine Eigentumswohnung, bei
einer Zwangsversteigerung erhalten.
Praxis: Das Gebäude
ist 1987 gebaut worden und besteht aus zwei Eigentumswohnungen. Der
Verteilungstermin für die Zwangsversteigerung ist Mitte November 2008.
Probleme: Der
Fragesteller hat gelesen, dass Verkäufer verpflichtet sind einen Energiepass
vorzulegen. Er stellt sich die Frage, ob er auch Anspruch auf einen solchen
Energiepass hat.
Fragen: Hat der neue
Eigentümer einen Anspruch den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2007) zu verlangen und anzusehen? An wen muss der Fragesteller sich
wenden, an das Amtsgericht, der Zwangsverwalter oder die Bank?
Antwort:
18.09.2008
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Energieausweis
Wohnbestand:
Ist er bei Zwangsversteigerung Pflicht?
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