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Kurzinfo:
Energieausweise für Wohn- / Nichtwohngebäude
Eine Architektin stellt für Wohn- und Nichtwohngebäude Energieausweise nach
Energieeinsparverordnung (EnEV) aus. Eines der Nichtwohngebäude (NWG) umfasst
auch beleuchtete Räume, die jedoch weder beheizt, noch gekühlt werden.
In einem Wohngebäude (WG) sind auch etliche unbeheizte Räume – Flure,
Kellerräume, ein ganzes Kellergeschoss, große Abstellflächen sowie eine große
Tiefgarage - die mit beheizten Räumen durch Türen verbunden sind. Wie soll die
Architektin in diesen Fällen die Berechnungen für die Energieausweise
durchführen?
|Aspekte
|Chancen
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort

Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, Energieausweis, Anwendung,
Anwendungsbereich, Gebäude, Raum, Räume, Raumverbund, Wohngebäude,
Nichtwohngebäude, beheizt, gekühlt, klimatisiert, beleuchtet, Heizung, Keller,
Tiefgarage, Bezugsflächen, Energiekennwerte, Auslegungen, Bauministerkonferenz,
DIBt, Raumverbund, Gesamtfläche
Chancen:
Eine Architektin stellt für Wohn- und
Nicht-Wohngebäude Energieausweise nach Energieeinsparverordnung (EnEV) aus.
Praxis: Eines der Nichtwohngebäude (NWG) umfasst auch beleuchtete Räume, die
jedoch weder beheizt, noch gekühlt werden. Es stellt sich die Frage, ob die EnEV
auch für diese Räume angewendet wird.
In einem Wohngebäude (WG) sind auch etliche unbeheizte Räume – Flure,
Kellerräume, ein ganzes Kellergeschoss, große Abstellflächen sowie eine große
Tiefgarage - die mit beheizten Räumen durch Türen verbunden sind.
Probleme: Diese
unbeheizten Räume sind auch zusätzlich gedämmt, beispielsweise an der Unterseite
der Kellerdecke. Es stellt sich die Frage, ob diese unbeheizten Räumen im Sinne
der EnEV als „durch Raumverbund beheizte Räume“ gelten. Ein NWG umfasst auch
eine unbeheizte, geringfügig beleuchtete Tiefgarage. Es stellt sich die Frage,
ob sie auch zur Bezugsfläche bei der Berechnung der Energiekennwerte für den
Energieausweis dazugerechnet wird.
Fragen:
-
Fallen Räume eines Nichtwohngebäudes, die zwar beleuchtet jedoch
weder beheizt noch gekühlt werden, unter den Anwendungsbereich
der EnEV?
-
Gelten unbeheizte Flure, Kellerräume, große Abstellflächen oder
große Tiefgaragen, die mit beheizten Räumen durch Türen getrennt
sind im Sinne der EnEV als „Räume, die … durch Raumverbund
beheizt werden“?
-
Kann
bei einem Nichtwohngebäude auch die ungeheizte Tiefgarage zur
Bezugsfläche mit dazugerechnet werden, selbst wenn die
Beleuchtung wegen Geringfügigkeit nach EnEV nicht als
konditioniert gewertet wird?
Antwort:
03.09.2008
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Anwendungsbereich
der EnEV für Nichtwohngebäude
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