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Kurzinfo: Anlagentechnik im Energieausweis
Der Fragesteller kommt aus einem Betrieb, der u. a. auch elektrische
Heizungen entwickelt. Sie überlegen ein System zur elektrischen Fußbodenheizung
in ihr Programm mit aufzunehmen. Nach Meinung des Fragestellers unterscheidet
die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zwischen Vollheizung und
Zusatzheizung (beispielsweise aus Komfort-Gründen). Gilt die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auch für Zusatzheizungen, beispielsweise
wenn im Zuge einer Modernisierung eine elektrische Fußbodentemperierung als
Zusatzheizung im Bad installiert wird?
| Aspekte
| Problem + Praxis |
Frage | Antwort |
Aspekte:
EnEV 2007, EnEV 2004, Anlagentechnik, Heizung, Heizungstechnik,
Zusatzheizung, Fußbodenheizung, Fußbodentemperierung, Nachweis, Energieausweis,
Berechnung
Problem + Praxis: Der Fragesteller kommt
aus einem Betrieb, der u. a. auch elektrische Heizungen entwickelt. Sie überlegen
ein System zur elektrischen Fußbodenheizung in ihr Programm mit aufzunehmen.
Nach Meinung des Fragestellers unterscheidet die deutsche
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zwischen Vollheizung und Zusatzheizung
(beispielsweise aus Komfort-Gründen). Auch müssten seiner Meinung nach nur für
Vollheizungen eine Wärmebedarfsrechnung erstellt werden und nicht für
Zusatzheizungen. Den Fragesteller interessiert, ob diese Unterscheidung auch in
anderen Ländern verordnet ist.
Frage: Gilt die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auch für Zusatzheizungen, beispielsweise
wenn im Zuge einer Modernisierung eine elektrische Fußbodentemperierung als
Zusatzheizung im Bad installiert wird? Muss die Zusatzheizung in der
Nachweisberechnung für den Energieausweis berücksichtigt werden? Gibt es diese Unterscheidung auch in
anderen Ländern?
Antwort:
12.11.2007
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Elektrische Fußbodentemperierung im EnEV-Nachweis
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