|
.
Kurzinfo: Energieausweise im Bestand ausstellen
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet im Internet eine Datenbank für
Aussteller von Energieausweisen an, in der sich ausstellungsberechtigte
Fachleute präsentieren können. Dem Referenten eines Weiterbildungskurses für
Architekten und Ingenieure fiel auf, dass sich ihre Absolventen der Kurse
für „Energieberatung und EnEV im Wohnbestand“ nicht in die dena-Datenbank
eintragen können, weil die entsprechende Qualifizierungs-Option nicht zur
Verfügung stehe. Er wandte sich an die EnEV-online Redaktion mit der Bitte,
eine mögliche Lösung zu finden.
| Aspekte |
Probleme + Praxis |
Frage | Antwort |
Aspekte: Energieausweis, ausstellen, erstellen, EnEV 2007,
Energieeinsparverordnung, Bestand, Wohnhaus, Wohnbestand,
Energieausweis-Verkauf, Energieausweis-Neuvermietung, verkaufen, vermieten,
Ausstellungsberechtigung, Landesbaurecht, Datenbank, Aussteller
Probleme + Praxis: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
fordert erstmals auch Energie-Nachweise, wenn ein Gebäude oder eine
Nutzungseinheit verkauft oder neu vermietet wird. Diese Ausweise heißen
„Energieausweis“. Auch große, öffentliche Dienstleistungsgebäude müssen nach
dem Zeitplan der neuen EnEV einen Energieausweis aushängen, wenn sie von
vielen Bürgern besucht werden. Neu ist auch, dass die EnEV 2007 für diese
Energieausweise im Bestand bundesweit regelt, welche Fachleute berechtigt
sind sie auszustellen.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet im Internet eine Datenbank für
Aussteller von Energieausweisen an, in der sich ausstellungsberechtigte
Fachleute präsentieren können. Dem Referenten eines Weiterbildungskurses für
Architekten und Ingenieure fiel auf, dass sich ihre Absolventen der Kurse
für „Energieberatung und EnEV im Wohnbestand“ nicht in die dena-Datenbank
eintragen können, weil die entsprechende Qualifizierungs-Option nicht zur
Verfügung stehe. Er wandte sich an die EnEV-online Redaktion mit der Bitte,
eine mögliche Lösung zu finden.
Frage eines Anbieters von Weiterbildungskursen:
Die dena legt bei Überprüfung der Ausstellungsberechtigung für ihre
Ausstellerliste den § 21 der EnEV 2007 „Ausstellungsberechtigung für
bestehende Gebäude“, Absatz 2 Punkt 2 sehr streng aus: Wer sich als
Architekt oder Ingenieur (Qualifikation 1) auf die Liste eintragen will, und
als Zusatzvoraussetzung (Qualifikation 2) eine Fortbildung angeben möchte,
der kann nur die Option "Fortbildung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude"
angeben.
Die Möglichkeit, sich mit einer Fortbildung,
die nur Wohngebäude umfasst, für den Bereich "nur Wohngebäude" in die
dena-Liste sich eintragen zu lassen ist demnach für Architekten und
Ingenieure nicht gegeben. Dies wird auch in der Erläuterung zur Anmeldung
noch einmal deutlich gemacht.
Unserer Meinung nach geht diese Regelung
jedoch am Ziel vorbei, da sie von allen Architekten und Ingenieuren, die
Ausweise für Wohngebäude ausstellen wollen und keine der anderen
Zusatzvoraussetzungen erfüllen, eine Fortbildung verlangt, die auch die
Nichtwohngebäude und damit die DIN V 18599 umfasst. Wir bitten die
EnEV-online Redaktion diese Situation zu prüfen und uns ihre Meinung
mitzuteilen.
Antwort: 08.10.2007
- nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Energieausweis
im Wohnbestand -
Ausstellungsberechtigung durch Weiterbildung
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium-Zugang: Info und online bestellen


|
|