Energieausweis und EnEV 2007

. Energieausweis Verbrauch für Nichtwohngebäude im Bestand
Nichtwohngebäude: Energieausweis und EnEV - Energieeinsparungen und Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis .
- Verbrauchsausweis für Wohnbestand mit Gaststätte und gemeinsamer Heizung .
- Verbrauchs-Energieausweis für Leichenhalle und wieder aufgebaute Sporthalle  .
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Energieeinsparungen angeben aufgrund der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis für Baubestand

Ein Ingenieur hat einen Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs für ein Bestandsgebäude ausgestellt. Den Bedarfsausweis hat er zusammen mit vier Modernisierungs-Empfehlungen sowie Angaben zu den möglichen Energieeinsparungen dem Auftraggeber übermittelt. Der Eigentümer schickt dem Aussteller nun die Verbrauchsdaten des Versorgers und wünscht auf der Basis des Verbrauchsausweises die Angaben zur Energie-Einsparung in Kilowattstunden (kWh) für die empfohlenen Modernisierungs-Maßnahmen. Der Ingenieur hat die Anfrage abgelehnt, findet jedoch im Text der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) keinen Hinweis, dass eine derartige Angabe nur im Rahmen des Bedarfsausweises möglich sei. Er bittet uns um den Rat eines Experten.

Frage : Wie sollte der Ingenieur auf diese Anfrage seines Auftraggebers antworten?

Antwort: 24.06.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieeinsparungen angeben aufgrund der Modernisierungs-empfehlungen im Energieausweis für Baubestand

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- Verbrauchsausweis für Wohnhaus im Bestand mit Gaststätte im Erdgeschoss und gemeinsamer Heizung

Eine Architektin führt auch Energieberatungen durch und stellt Energieausweise aus. Aktuell bearbeitet sie den Fall eines Gebäudes mit gemischter Nutzung: Im Erdgeschoss (EG) befindet sich eine Gaststätte zu der auch eine Wohnung im ersten Obergeschoss (1. OG) dazugehört. Im zweiten Obergeschoss (2. OG) befindet sich eine weitere Wohnung. Alle Einheiten sind an einer gemeinsamen Heizungsanlage angeschlossen. Es gibt in dem Gebäude keine Wärmemengenzähler um die einzelnen Verbräuche getrennt zu erfassen. Der Auftraggeber wünscht einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Architektin bezweifelt, dass sie ihn aufgrund der Verbrauchsdaten ausstellen kann. Sie befürwortet grundsätzlich den bedarfsorientierten Energieausweis und würde ihn für den Wohnungsteil auch gerne empfehlen. Allerdings findet sie, dass ein bedarfsorientierter Energieausweis für die Gaststätte – berechnet nach der aufwändigen Norm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) aus ihrer Sicht sozusagen „über das Ziel hinausschießen“ würde. Sie fragt uns nach der Meinung eines Experten.

Frage: Ist es zulässig, dass die Architektin einen Verbrauchsausweis aufgrund der gemeinsamen Verbrauchsdaten für die Gaststätte und für die Wohnungen erstellt?

Antwort: 23.06.2009 nur für Premium-News Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Verbrauchsausweis für Wohnhaus im Bestand mit Gaststätte im Erdgeschoss und gemeinsamer Heizung

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- Verbrauchs-Energieausweis für Nichtwohngebäude: Leichenhalle und Sporthalle, die nach einem Brand wieder aufgebaut wurde

Ein Ingenieurbüro hat mehrere Anfragen für die Ausstellung von Energieausweise im Bestand vorliegen. Für folgende problematische Fälle bitten sie um die Meinung eines Experten:

1. Verbrauchsausweis für eine Leichenhalle

Es handelt sich um ein Bestands-Gebäude.
Frage: Was sollten die Ingenieure bei der Ausstellung des Energieausweises insbesondere beachten?

2. Verbrauchsausweis für eine Sporthalle

Diese Sporthalle ist im März 2006 abgebrannt. Sie wurde neu aufgebaut und im März 2007 wieder eröffnet.
Frage: Kann der Ingenieur einen Verbrauchs-Ausweis ausstellen aufgrund der Verbrauchsdaten von 2003, 2004 und 2005?

Antwort: 23.06.2009 nur für Premium-News Abonnenten

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© 1999-2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart