Energieausweis und EnEV 2007

. Energieausweis Verbrauch für Nichtwohngebäude im Bestand

Nichtwohngebäude: Energieausweis und EnEV
- Verbrauchs-Energieausweis für Schulkomplex im Bestand mit Sporthalle .
- Verbrauchs-Energieausweis für Wohnbestand und zwei Gewerbe-Einheiten .
- Stromverbrauch für Druckerei im Energieausweis Verbrauch berücksichtigen .
- Leerstand in Büro-Immobilien im Verbrauchs-Energieausweis berücksichtigen .
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Energieausweis für Schulkomplex im Bestand
mit Schulgebäude und Sporthalle

Kurzinfo: Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ist auch als Energieberater tätig. Als Angestellter der zuständigen Behörde vergibt er auch die Aufträge für die Ausstellung von Energieausweisen als Aushang für Schulgebäude im Bestand. Aktuell befasst er sich mit einem Schulkomplex mit einem Schulgebäude und einer Sporthalle.

Frage: Kann ein Verbrauchs-Energieausweis für einen Schulkomplex (Schule und Sporthalle) zusammen erstellt werden? Es ist nur eine Zähleinrichtung für Wärme und Strom vorhanden. Oder sind zwei Verbrauchs-Ausweise zu erstellen?

Antwort: 06.05.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten

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     mit Schulgebäude und Sporthalle

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Verbrauchs-Energieausweis für Immobilie im Bestand mit acht Wohnungen und zwei Gewerbe-Einheiten

Kurzinfo: Eine Diplom-Ingenieurin und Architektin ist auch als Energieberaterin tätig. Von einem Auftraggeber erhielt sie die Anfrage den Verbrauchs-Energieausweis für eine Immobilie im Bestand auszustellen. Der Altbau umfasst acht Wohnungen und zwei gewerblich genutzte Einheiten. Sieben Wohnungen um ein Gewerbe werden über insgesamt acht Gasetagenheizungen mit Wärme versorgt. Die achte Wohnung ist jedoch nur mit einem Kohleeinzelofen ausgestattet und die zweite Gewerbeeinheit ist gänzlich unbeheizt.

Frage : Wie soll die Architektin bei der Ausstellung des Verbrauchs-Energieausweises die beiden „Ausnahme-Einheiten“ betrachten, d.h. die unzureichend beheizte Wohnung mit Kohleeinzelofen sowie die unbeheizte Gewerbeeinheit?

Antwort: 06.05.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten

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     mit acht Wohnungen und zwei Gewerbe-Einheiten

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Energieausweis Verbrauch für Druckerei im Bestand

Kurzinfo: Ein Diplom-Bauingenieur soll für einen Auftraggeber einen Verbrauchs-Energieausweis für eine Druckerei in einem Bestandsgebäude ausstellen. Der Auftraggeber hat dem Aussteller jedoch lediglich den Gesamtstromverbrauch der letzten drei Jahre übermittelt. Dieser umfasst auch den Stromverbrauch der Druckmaschinen. Seine erste überschlägige Berechnung für den Verbrauchs-Ausweis hat sehr hohe Kennwerte für das Druckerei-Gebäude ergeben.

Frage: Wie soll der Bauingenieur bei der Ausstellung des Verbrauchs-Energieausweis vorgehen? Er könnte im Energieausweis nur den Gesamt-Energieverbrauch berücksichtigen, weil eine Aufteilung in Heizung, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung und Kühlung nicht möglich ist.

Antwort: 06.05.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten

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Leerstand in Büro-Immobilien im
Verbrauchs-Energieausweis berücksichtigen

Kurzinfo: Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater und Projektsteuerer tätig. Den Eigentümer mehrerer Bürogebäude im Bestand berät er aktuell bei der Datenerhebung für die Verbrauchs-Energieausweise für seine Liegenschaften. Dabei stieß der Berater auf das Problem der Leerstandsquoten in Büro- und Geschäftshäusern. Unserem Fragesteller fiel auf, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) den Leerstand in bestehenden Gebäuden lediglich bei den Verbrauchsdaten berücksichtigt. Er vermisst einen Grenzwert – beispielsweise bei Leerstand über 30 Prozent (%) in einer Abrechnungsperiode – ab dem der Verbrauchsausweis nicht mehr tragfähig ist und der Aussteller nur einen Bedarfsausweis anbieten kann.

Frage: Ab wann ist der Verbrauchsausweis gemäß EnEV 2007 im Hinblick auf die Leerstandsbewertung als nicht mehr tragfähig einzustufen?

Antwort: 06.05.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten

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© 1999-2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart