Energieausweis und EnEV 2007

. Energieausweis im Wohnbestand: Was fragen Auftraggeber?
Energieausweis: Was fragen ...? - Energieausweis im Wohnbestand: Bußgeld-Katalog und Bußgeld-Kriterien

- Energieausweis für Elektrofirma in Wohnhaus im Bestand: Ist er ungültig?

- Verbrauchs-Energieausweise ohne Modernisierungsempfehlungen:
   Drohen den Eigentümern Bußgelder?

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Bußgeldkatalog zum Energieausweis

Ein Immobilienbesitzer will eine Wohnung in einem Wohngebäude verkaufen: Auf Ihren EnEV-online Webseiten zum Energieausweis und EnEV 2007 ist u. a. zu lesen: "Wenn Sie den Energieausweis nicht unverzüglich oder nicht vollständig zeigen, wenn Ihre potentiellen Käufer oder Neumieter ihn verlangen, könnten ihnen auch Bußgelder drohen."

Fragen: Wie hoch ist das Bußgeld, wer legt es fest und welche Kriterien gelten für diese Fälle?

Antwort: 06.04.2009  - nur für unsere Premium-News Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis im Wohnbestand - Bußgeldkatalog

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- Ist der Energieausweis ungültig?

Die Eigentümerin einer Firma berichtet:
Unser Hausverwalter hat einen Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung vorgelegt, obwohl wir mehrfach reklamiert haben, dass dieser falsch sei. Wir besitzen in dem Haus eine Elektroinstallationsfirma mit Hausgeräten und einem Handelsgeschäft. Wir verbrauchen kein Warmwasser, haben jedoch zahlreiche feste Beleuchtungen eingebaut. Die Handwerkskammer hat uns jetzt nach EnEV 2007, § 22 (Gemischt genutzte Gebäude) bestätigt, dass wir einen Energieausweis für gemischt genutzte Gebäude haben müssen und dass dieser sich nicht nur nach dem Verbrauch richten darf (reine Verbrauchszahlen der Betriebskosten).

Frage: Ist der Energieausweis für Wohnbestand in unserem Fall tatsächlich falsch?

Antwort: 07.04.2009  - nur für unsere Premium-News Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis für gemischt genutztes Bestandsgebäude

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- Drohen den Eigentümern Bußgelder?

Ein Immobilienverwalter hat viele Energieausweise
für Wohnhäuser im Bestand vorliegen und fragt:

Sind die Aussteller der Ausweise dazu verpflichtet nach § 20 EnEV 2007 auch Modernisierungen zu empfehlen? Müssten Sie ggf. einen Hinweis dazu geben, dass aktuell - auch aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus - keine Maßnahmen angeraten sind, d.h. eine "Negativ-Erklärung" abgeben. Leider enthalten die Verbrauchs-Ausweise, die uns bereits vorliegen, in der Regel keine Eintragungen als Modernisierungsempfehlungen, was bei den geringen Gebühren auch verständlich ist.

Fragen: Sind die Verbesserungshinweise, bzw. die Empfehlungen für Modernisierungen im Energieausweis Pflicht? Könnte die fehlenden ModernisierungsEmpfehlungen bedeuten, dass die Energieausweise ggf. unvollständig sind? Könnten die Eigentümer dadurch vor entsprechende Nachweis-Problemen stehen?

Antwort: 02.04.2009  - nur für unsere Premium-News Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis Verbrauch im Wohnbestand ohne Modernisierungsempfehlungen: Drohen den Eigentümern Bußgelder?

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© 1999-2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart