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Bußgeldkatalog zum
Energieausweis
Ein Immobilienbesitzer will
eine Wohnung in einem
Wohngebäude verkaufen:
Auf Ihren
EnEV-online Webseiten zum Energieausweis und EnEV 2007 ist u. a. zu
lesen: "Wenn Sie den Energieausweis nicht unverzüglich oder nicht
vollständig zeigen, wenn Ihre potentiellen Käufer oder Neumieter ihn
verlangen, könnten ihnen auch Bußgelder drohen."
Fragen: Wie hoch ist das
Bußgeld, wer legt es fest und welche Kriterien gelten für diese
Fälle? Antwort:
06.04.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten
Energieausweis
im Wohnbestand - Bußgeldkatalog
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Ist der Energieausweis
ungültig?
Die Eigentümerin einer Firma
berichtet:
Unser Hausverwalter hat einen Energieausweis für ein
Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung vorgelegt, obwohl wir
mehrfach reklamiert haben, dass dieser falsch sei. Wir besitzen in
dem Haus eine Elektroinstallationsfirma mit Hausgeräten und einem
Handelsgeschäft. Wir verbrauchen kein Warmwasser, haben jedoch
zahlreiche feste Beleuchtungen eingebaut. Die Handwerkskammer hat
uns jetzt nach EnEV 2007, § 22 (Gemischt genutzte Gebäude)
bestätigt, dass wir einen Energieausweis für gemischt genutzte
Gebäude haben müssen und dass dieser sich nicht nur nach dem
Verbrauch richten darf (reine Verbrauchszahlen der Betriebskosten).
Frage: Ist der Energieausweis
für Wohnbestand in unserem Fall tatsächlich falsch? Antwort:
07.04.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten
Energieausweis
für gemischt genutztes Bestandsgebäude
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Drohen den Eigentümern
Bußgelder?
Ein Immobilienverwalter hat
viele Energieausweise
für Wohnhäuser im Bestand vorliegen und fragt:
Sind die Aussteller der Ausweise dazu verpflichtet nach § 20 EnEV
2007 auch Modernisierungen zu empfehlen? Müssten Sie ggf. einen
Hinweis dazu geben, dass aktuell - auch aus wirtschaftlichen
Erwägungen heraus - keine Maßnahmen angeraten sind, d.h. eine
"Negativ-Erklärung" abgeben. Leider enthalten die
Verbrauchs-Ausweise, die uns bereits vorliegen, in der Regel keine
Eintragungen als Modernisierungsempfehlungen, was bei den geringen
Gebühren auch verständlich ist.
Fragen: Sind die
Verbesserungshinweise, bzw. die Empfehlungen für Modernisierungen im
Energieausweis Pflicht? Könnte die fehlenden ModernisierungsEmpfehlungen bedeuten, dass die Energieausweise ggf. unvollständig
sind? Könnten die Eigentümer dadurch vor entsprechende
Nachweis-Problemen stehen? Antwort:
02.04.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten
Energieausweis
Verbrauch im Wohnbestand ohne Modernisierungsempfehlungen:
Drohen den Eigentümern Bußgelder?
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