Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis: EnEV-Kalender EnEV-Kalender 2006 bis 2009

Energieausweis: wichtige Termine, Pflichten und Handlungsbedarf

-> Leseprobe: EnEV-Kalender (pdf, 6 Seiten)

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV - Fristen und Termine
Als Bauherr oder Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie die Anforderungen und Fristen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) kennen und einhalten. Als Energieberater, Architekt oder Planer informieren Sie Ihre Auftraggeber auch über die EnEV-Termine und den entsprechenden Handlungsbedarf. Im EnEV-Kalender finden Sie die wichtigsten Termine übersichtlich dargestellt und mit Informationen und Hinweisen ergänzt. Sie können Ihren eigenen Handlungsbedarf nachvollziehen und mit Ihren Notizen ergänzen.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Seit dem 1. Oktober 2007 ist sie in Kraft, die neue EnEV - Energieeinsparverordnung für Gebäude. Als Bauherr oder Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie die EnEV-Anforderungen und -Fristen kenn und einhalten. Als Energieberater, Architekt oder Planer informieren Sie Ihre Auftraggeber auch über die EnEV-Termine und den entsprechenden Handlungsbedarf.

Praxis: Hier einige beispielhafte Termine:

  • Energieausweis: Wer eine Wohnung, ein Haus oder Gebäude verkaufen oder neu vermieten will, muss potenziellen Käufern oder Neumietern den Energieausweis auf Verlangen zugänglich machen. Die EnEV führt diese Pflicht schrittweise ein. Seit 1. Januar 2009 sind alle Wohngebäude im Bestand betroffen.

  • Nachrüstpflichten: Eigentümer und Immobilienbesitzer im Bestand, die ihre Nachrüstpflichten gemäß der „alten“ EnEV 2004 nicht erfüllt haben, müssen diese nachholen, auch wenn die Frist Ende 2006 bereits abgelaufen ist.

  • Sonderregelung: Die neue „gleitende“ Stichtagsregelung betrifft nur die Eigentümer von Häusern mit maximal zwei Wohnungen, wo der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine Wohnung selbst bewohnte. Die Frist für die Nachrüstpflichten nach EnEV 2004 läuft für sie erst zwei Jahre nach der Eigentumsübergabe ab.

  • Inspektion von Klimaanlagen: Betreiber von Klimaanlagen in Gebäuden sind dafür verantwortlich, dass diese regelmäßig von Fachleuten inspiziert werden. Die Fristen hängen vom jeweiligen Alter der Klimaanlagen am 1. Oktober 2007 ab.

Probleme: Wer die Anforderungen und Fristen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) nicht beachtet, dem kann ggf. auch Bußgeld drohen. Hier einige Beispiele:

  • Energieausweis nicht rechtzeitig zugänglich machen,

  • Klimaanlagen nicht rechtzeitig inspizieren lassen,

  • Zentralheizungen, heizungstechnische Anlagen oder Umwälzpumpen nicht rechtzeitig ausstatten,

  • Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen nicht rechtzeitig dämmen, usw.

Fragen: Ab wann haben potentielle Käufer oder Neumieter im Bestand das Recht den Energieausweis zu verlangen? Ab wann müssen große, öffentliche Dienstleistungsgebäude mit regem Publikumsverkehr einen Energieausweis gut sichtbar aushängen? Welche Pflichten und Fristen müssen Eigentümer und Bauherren beachten? Was gilt für Nachrüstungen im Bestand? usw.

-> Leseprobe: EnEV-Kalender (pdf, 6 Seiten)

Antwort: 08.02.2009  - nur für unsere Premium-News Abonnenten

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Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart