Aspekte:
Energieausweis, EnEV, Energieeinsparverordnung, Pflicht, Pflichten, Frist,
Fristen, Termin, Termine, Nachrüsten, Bestand, Baubestand, Klimaanlagen,
Inspektion, inspizieren, Zeitrahmen, Decken, dämmen, Dämmung, Wärmedämmung,
Wärmeschutz, Verpflichtete, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten,
ordnungswidrig, Bußgeld, Bußgelder, Strafe, zahlen, Zahlung,
Chancen: Seit dem 1.
Oktober 2007 ist sie in Kraft, die neue EnEV - Energieeinsparverordnung für
Gebäude. Als Bauherr oder Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie die
EnEV-Anforderungen und -Fristen kenn und einhalten. Als Energieberater,
Architekt oder Planer informieren Sie Ihre Auftraggeber auch über die
EnEV-Termine und den entsprechenden Handlungsbedarf.
Praxis: Hier einige
beispielhafte Termine:
-
Energieausweis: Wer eine Wohnung, ein Haus oder Gebäude
verkaufen oder neu vermieten will, muss potenziellen Käufern
oder Neumietern den Energieausweis auf Verlangen zugänglich
machen. Die EnEV führt diese Pflicht schrittweise ein. Seit 1.
Januar 2009 sind alle Wohngebäude im Bestand betroffen.
-
Nachrüstpflichten: Eigentümer und Immobilienbesitzer im
Bestand, die ihre Nachrüstpflichten gemäß der „alten“ EnEV 2004
nicht erfüllt haben, müssen diese nachholen, auch wenn die Frist
Ende 2006 bereits abgelaufen ist.
-
Sonderregelung: Die neue „gleitende“ Stichtagsregelung
betrifft nur die Eigentümer von Häusern mit maximal zwei
Wohnungen, wo der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine Wohnung
selbst bewohnte. Die Frist für die Nachrüstpflichten nach EnEV
2004 läuft für sie erst zwei Jahre nach der Eigentumsübergabe
ab.
-
Inspektion von Klimaanlagen: Betreiber von Klimaanlagen in
Gebäuden sind dafür verantwortlich, dass diese regelmäßig von
Fachleuten inspiziert werden. Die Fristen hängen vom jeweiligen
Alter der Klimaanlagen am 1. Oktober 2007 ab.
Probleme: Wer die
Anforderungen und Fristen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) nicht
beachtet, dem kann ggf. auch Bußgeld drohen. Hier einige Beispiele:
-
Energieausweis nicht rechtzeitig zugänglich machen,
-
Klimaanlagen nicht rechtzeitig inspizieren lassen,
-
Zentralheizungen, heizungstechnische Anlagen oder Umwälzpumpen
nicht rechtzeitig ausstatten,
-
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen nicht
rechtzeitig dämmen, usw.
Fragen: Ab wann haben
potentielle Käufer oder Neumieter im Bestand das Recht den Energieausweis zu
verlangen? Ab wann müssen große, öffentliche Dienstleistungsgebäude mit regem
Publikumsverkehr einen Energieausweis gut sichtbar aushängen? Welche Pflichten
und Fristen müssen Eigentümer und Bauherren beachten? Was gilt für Nachrüstungen
im Bestand? usw.
Leseprobe:
EnEV-Kalender
(pdf, 6 Seiten)
Antwort:
08.02.2009
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EnEV-Kalender:
Energieausweis und Energieeinsparverordnung EnEV 2007 - wichtige
Termine, Pflichten und Handlungsbedarf
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