Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Gartencenter mit integriertem Cafe
Energie-Nachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV)

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Kurzinfo: Energieausweis als Nachweis für Nichtwohngebäude
Eine Baufirma plant ein Gartencenter mit einer „Warmhalle“. Hier werden auch Geschenkartikel verkauft und ein Cafe lädt die Kunden zum Verweilen ein. Muss diese Halle die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen? Muss die Baufirma einen Energieausweis – für die Halle oder für das Gebäude - erstellen?

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Aspekte: Energieausweis, Energieeinsparverordnung, EnEV, Neubau, Nichtwohngebäude, NWG, Zonierung, Zone, Zonen, Nutzung, nutzen, Gartencenter, Verkaufszentrum, Cafe, Warmhalle, Geschenkartikel, Baufirma, Sachverständige, Wärmeschutz, Geltungsbereich, EnEV, Ausnahmen, Unterglasanlagen, Energieausweis, Nachweis, Anwendung, Baubehörde, Bauaufsicht

Chancen:

  • Energieeffiziente Gebäude planen und bauen:
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für alle beheizten oder gekühlten Gebäude. Architekten, Ingenieure und Fachplaner, die einen Neubau planen und bauen müssen die Anforderungen der EnEV erfüllen, d.h. ein energieeffizientes Gebäude realisieren.

  • Weniger Nachweis-Aufwand bei EnEV-Ausnahmen:
    Die EnEV listet jedoch gleich im § 1 (Anwendungsbereich) auch eine ganze Reihe von Ausnahmen auf, d.h. Gebäudearten, die nicht unter ihren Anwendungsbereich fallen. Diese müssen nur die EnEV-Anforderungen gemäß § 12 (Energetische Inspektion von Klimaanlagen) und § 13 (Inbetriebnahme von Heizkesseln) einhalten. Von der EnEV ausgenommen sind auch „Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen“ – oder kurz: Gewächshaus. Wer ein Gewächshaus plant, muss nicht die EnEV erfüllen und der Nachweis-Aufwand reduziert sich auch.

  • Gemischt genutzte Gebäude bewerten:
    Eine der Neuerungen der EnEV 2007 im Vergleich zur vorhergehenden Fassung EnEV 2004 ist die Einteilung in Wohn- und Nichtwohngebäude. Die EnEV stellt unter schiedliche Anforderungen an Wohngebäude (§ 3 und Anlage 1) und an Nichtwohngebäude (§ 4 und Anlage 2). Wird ein Gebäude sowohl als Wohn- als auch als Nichtwohngebäude genutzt, muss der Aussteller ggf. zwei Energieausweise erstellen für die jeweiligen Gebäudeteile. Verkäufer und Vermieter können ihren unterschiedlichen Interessenten den jeweiligen Energieausweis vorzeigen.

  • Nichtwohngebäude nach Nutzungen berechnen und bewerten: Neu ist auch die Art und Weise, wie die EnEV 2007 die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden berechnet und bewertet. Das Referenzgebäude-Verfahren und das Prinzip der Zonierung des Gebäudes ermöglicht dem Planer auch spezielle Nutzungen zu berücksichtigen.

Probleme:

  • EnEV-Ausnahmen: In der Baupraxis ist es häufig nicht einfach zu bestimmen, ob ein Gebäude mit einer bestimmten Nutzung unter den Anwendungsbereich der EnEV fällt.

  • Nutzungsart bestimmen: Es gibt zahlreiche Gebäude-Nutzungen, die sich nicht eindeutig auf Wohn- oder Nichtwohngebäude gemäß EnEV bestimmen lassen.

Praxis: Unser Fragesteller ist Bauingenieur. In der Bauaufsicht einer Stadtverwaltung ist er zuständig für die Bauberatung bis Baugenehmigung von neuen Bauvorhaben. Er wandte sich an uns mit der Frage zu einem Bauvorhaben, das sich in der Planung befindet. Es handelt sich um ein großes Gartencenter mit einem integrierten Cafe in der „Warmhalle“. In dieser Halle werden auch Nebensortimente (beispielsweise Geschenkartikel oder Innendekorationsartikel) verkauft.
Die Baufirma, die das Gartencenter plant, und der beauftragte Sachverständige für Wärmeschutz behaupten, die Warmhalle mit dem Cafe des Gartencenters falle nicht unter die Anwendung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007).
Ihrer Ansicht nach handelt es sich hier um eine Unterglasanlage gemäß EnEV § 1, Absatz 2, Punkt 4 (Anwendungsbereich) – in der Verordnung definiert als „Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen“.

Fragen: Fällt die „Warmhalle“ des Gartencenters mit dem integrierten Cafe nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV? Müssen die Planer keine EnEV-Nachweise für die „Warmhalle“ mit Cafe erbringen?

Antwort: 23.11.2008 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis für Gartencenter mit integriertem Cafe

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