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Aspekte:
Energieausweis,
Neubau,
zu errichtende Gebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnungsbau, Industriebau,
Prüflabor, solarthermische Systeme, photovoltaische Systeme, EnEV 2007,
Energieeinsparverordnung, § 5, Berücksichtigung, alternativer,
Energieversorgungssysteme,
erneuerbare Energieträger,
Kraft-Wärme-Kopplung, KWK, Fernheizung, Blockheizung, Fernkühlung,
Blockkühlung, Wärmepumpen, Nachweis, Energienachweis, Energieausweis,
Berechnungen
Problem + Praxis: Ein Diplom-Ingenieur ist spezialisiert auf die
Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Für einen Auftraggeber plant
er ein Prüflabor für
solarthermische und photovoltaische Systeme und soll auch den Energieausweis
ausstellen. Die Nutzfläche des Neubaus soll 1.000 Quadratmeter (m²) übersteigen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert
u. a.,
dass man bei Nichtwohngebäuden mit über 1.000 m² Nutzfläche
auch überprüfen muss ob nicht auch alternative Energieversorgungssysteme zum Einsatz
kommen sollten.
EnEV 2007: § 5 Berücksichtigung
alternativer Energieversorgungssysteme
"Bei zu errichtenden Gebäuden
mit mehr als 1 000 Quadratmetern Nutzfläche ist die technische,
ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer
Systeme, insbesondere dezentraler
Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von erneuerbaren
Energieträgern, Kraft-Wärme-Kopplung, Fern- und Blockheizung,
Fern- und Blockkühlung oder Wärmepumpen, vor Baubeginn zu
prüfen. Dazu kann allgemeiner, fachlich begründeter Wissensstand
zugrunde gelegt werden."
|EnEV
2007: § 5 Berücksichtigung alternativer
Energieversorgungssysteme
Frage: Wie ausführlich muss man in der
Praxis diese Prüfung gestalten? Muss man als Nachweis auch Berechnungen
durchführen? Gibt es bereits "Best Practice" Lösungen auf die man bei Bedarf
zurückgreifen kann?
Antwort:
23.05.2008
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Energieausweis
für Prüflabor über 1.000 m² Nutzfläche:
Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme

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