Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis für umgenutzten kommunalen Bestand

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Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV 2007, Nichtwohnungsbau, Bestand, Baubestand, kommunales Gebäude, Wohnbestand, Einzelhandel, Baujahr 1900, Umnutzung als Verwaltungsgebäude, Modernisierung, Sanierung, Entkernung, energetische Bewertung, DIN V 18599, Nachweis, Nachweis-Methode, Energieausweis.

Problem + Praxis: Ein kommunaler Bauherr beabsichtigt ein bestehendes Gebäude (Baujahr um die Jahrhundertwende 1900) als Verwaltungsgebäude umzunutzen. Im Gebäude befinden sich Wohnungen und Einzelhandel. Der Bauherr beabsichtigt das Gebäude vollständig zu sanieren, d.h. eine Entkernung und Generalsanierung durchzuführen. Wie wird in diesem Fall das Gebäude energetisch bewertet? Ab dem 1. Juli 2009 sind Energieausweise zwar verpflichtend, für dieses Gebäude kann jedoch kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, da kein Verbrauch über drei Jahre vorliegt (zu diesem Zeitpunkt wird die Sanierung in etwa erst abgeschlossen sein).

Fragen: Muss man nur den Wärmeschutz der einzelnen Bauteile nachweisen oder das Gebäude gemäß DIN V 18599 energetisch bewerten? Darf der Bauherr frei entscheiden welche Bewertungs- und Nachweis-Methode genutzt wird?

ANTWORT vom 18.12.2007, Autor: Michael Brieden-Segler, Geschäftsführer e&u energiebüro gmbh, Bielefeld

Frage und Antwort Energieausweis für umgenutzten kommunalen Bestand (pdf)

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2007 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart