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Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV 2007, Nichtwohnungsbau, Bestand, Baubestand,
kommunales Gebäude, Wohnbestand, Einzelhandel, Baujahr 1900, Umnutzung als
Verwaltungsgebäude, Modernisierung, Sanierung, Entkernung, energetische
Bewertung, DIN V 18599, Nachweis, Nachweis-Methode, Energieausweis.
Problem + Praxis: Ein kommunaler Bauherr
beabsichtigt ein bestehendes Gebäude (Baujahr um die Jahrhundertwende 1900) als
Verwaltungsgebäude umzunutzen. Im Gebäude befinden sich Wohnungen und
Einzelhandel. Der Bauherr beabsichtigt das Gebäude vollständig zu sanieren, d.h.
eine Entkernung und Generalsanierung durchzuführen. Wie wird in diesem Fall das
Gebäude energetisch bewertet? Ab dem 1. Juli 2009 sind Energieausweise zwar
verpflichtend, für dieses Gebäude kann jedoch kein Verbrauchsausweis ausgestellt
werden, da kein Verbrauch über drei Jahre vorliegt (zu diesem Zeitpunkt wird die
Sanierung in etwa erst abgeschlossen sein).
Fragen: Muss man nur den Wärmeschutz der
einzelnen Bauteile nachweisen oder das Gebäude gemäß DIN V 18599 energetisch
bewerten? Darf der Bauherr frei entscheiden welche Bewertungs- und
Nachweis-Methode genutzt wird?
Antwort: 18.12.2007
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Energieausweis
für umgenutzten kommunalen Bestand
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