Energieausweis und EnEV 2007

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Berechtigung Energieausweis gemäß EnEV 2007 auszustellen

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Aspekte:
 Energieausweis, ausstellen, EnEV 2007, Berechtigung, Ausstellungsberechtigung, Ausstellungsberechtigt, Neubau, Modernisierung, Wohnbestand, Nichtwohnbestand

Problem: Ein Absolvent des Studiengangs Verfahrenstechnik mit Schwerpunkt Anlagen und Prozesstechnik will künftig Energieausweise für Wohn- und insbesondere Nichtwohnbestand ausstellen. Ist er gemäß EnEV 2007 dazu berechtigt oder müsste er sich zusätzlich weiterbilden und qualifizieren?

Praxis: Der Student schließt sein Studium als Diplom-Ingenieur Verfahrenstechnik mit Schwerpunkt Anlagen und Prozesstechnik schließe gerade ab. Ferner hat er im Juni 2007 eine Fortbildung zum Gebäudeenergieberater des Handwerks (Hwk) erfolgreich bestanden. Der Kurs hatte im Oktober 2006 begonnen. Zwei Jahre lang hat er desgleichen diverse Nebentätigkeit im Bereich der Planung regenerativer Energiesysteme durchgeführt.

Der Fragesteller ist daran interessiert, künftig sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude Energieausweise auszustellen. Zusammen mit zwei Kollegen beabsichtigen er sich als Selbstständige eine neue Existenz zu gründen. Deshalb ist die Frage der Ausstellungsberechtigung für sie besonders wichtig. In der EnEV sei jedoch auf den ersten Blick nur von Maschinenbauern und Elektrotechnikern die Rede.

Frage: Werde der Absolvent des Studiengangs Verfahrenstechnik nach dem Studium berechtigt sein Energieausweise auszustellen oder müsste er für Energieausweise für Nichtwohngebäude eine Fortbildung zur Anwendung der DIN V 18599 zur energetischen Bewertung von Gebäuden absolvieren?

ANTWORT vom 11.09.2007, Autorin: Melita Tuschinski,
Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Herausgeberin EnEV-online.de

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

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